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Kampf dem Defizit :
Regierungsrat beschliesst Massnahmen zur Finanzplanung

Noch bevor der Staatsvoranschlag 2000 im Grossen Rat behandelt wird, hat der Regierungsrat bereits Entscheide zu den Budget-Grundlagen der kommenden Jahre gefällt. Die rollende Finanzplanung und der Budgetierungsprozess sollen neu gestaltet werden, um die finanzielle Steuerung und die Erkennung von Einsparungsmöglichkeiten zu verbessern.

Die prognostizierten Defizite von durchschnittlich über 150 Millionen Franken pro Jahr in den Jahren 2001 bis 2003 und die nach wie vor stagnierenden Einnahmen zwingen den Kanton Aargau mehr denn je zu einer restriktiven Ausgabenpolitik. Um den Defiziten nachhaltig entgegen zu wirken, hat der Regierungsrat verschiedene Grundsatzentscheide zum Budgetierungsprozess gefasst. Sie sollen bereits für das Budget 2001 wirksam werden.

Gegen Feuerwehr-Übungen

Damit die Staatsvoranschläge nicht wie bis anhin unter Zeitdruck beraten werden müssen, hat der Regierungsrat die Departemente, die Staatskanzlei und die Justizverwaltung angewiesen,
. bis Ende Januar 2000 die Finanzpläne für den Zeitraum 2001 bis 2005 vorzulegen;
. bis Mitte Februar 2000 alle gesetzlich gebundenen und alle übrigen Ausgaben aufzulisten und Sparvorschläge für die nicht gebundenen Ausgaben einzureichen. Die Durchforstung der gesetzlich gebundenen Ausgaben ist in einem zweiten Schritt geplant.

Budgetentwurf vor den Sommerferien

Als weitere Massnahme hat der Regierungsrat das Finanzdepartement beauftragt, das Budget 2001 bereits in der ersten Jahreshälfte 2000 zu erstellen und Vorschläge für einen frühzeitigen Einbezug der grossrätlichen Staatsrechnungskommission auszuarbeiten.

Der Regierungsrat hat ausserdem den bestehenden Personalstopp in der Verwaltung bekräftigt und gleichzeitig einer Steigerung der gesamten Lohnsumme um 1.8 Prozent im Jahr 2001 und um je 1.5 Prozent in den Jahren 2002 bis 2004 grundsätzlich zugestimmt. Damit trägt er der vom Grossen Rat am 30. November beschlossenen Einführung des neuen Lohnsystems mit Leistungsanteil Rechnung.

Aufgabenbezogene Budgetierung

Die neuen Richtlinien für Finanzplan und Budgetierung sollen für die Zukunft eine verstärkte Berücksichtigung von Prioritäten ermöglichen. Die Verknüpfung von Aufgaben und Ausgaben soll besser aufgezeigt werden . Dies schafft die Grundlage, um bei Entscheiden über Sachgeschäfte die Finanzlage stärker einzubeziehen und gleichzeitig im Budgetprozess nicht rein finanzpolitisch, sondern verstärkt aufgabenbezogen zu entscheiden.

  • Staatskanzlei