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Kampf dem CAE-Virus :
Ziegenkrankheit CAE soll ausgerottet werden

Die Ziegenhalter und Ziegenhalterinnen im Kanton Aargau erhalten in den nächsten Tagen Post vom Kantonalen Veterinäramt: Angekündigt wird der Besuch des Tierarztes, der zur Bekämpfung der Ziegenkrankheit CAE allen Ziegen über 6 Monate Blut entnimmt.

Die Caprine Arthritis-Enzephalitis (CAE) ist eine Gelenk- und Hirnhautentzündung bei Ziegen. Sie wird durch Viren verursacht, die in der Schweiz erstmals 1959 festgestellt worden sind. Ende der achtziger Jahre waren 83 Prozent der Ziegen in der Schweiz von CAE-Viren befallen. Erkrankte Tiere müssen konsequent ausgemerzt werden, um die gesunden Tiere zu schützen. Seit dem 1. Januar 1998 ist CAE eine auszurottende Seuche. So bestimmt es die Eidgenössische Tierseuchenverordnung.

Im Aargau werden ab 1999 alle Ziegenbestände, die noch nicht anerkannt CAE-frei sind, obligatorisch untersucht und die Bestände mit einem drei Jahre dauernden CAE-Bekämpfungsprogramm begleitet. Die Tierärzte und Tierärztinnen im Kanton werden beauftragt, von Mitte Februar bis Mitte Mai 1999 von allen Ziegen, die älter als 6 Monate sind, Blut zu entnehmen. Alle erkrankten, angesteckten und seuchenverdächtigen Tiere müssen geschlachtet werden. Es werden keine Entschädigungen für Tierverluste entrichtet. Der Kanton übernimmt jedoch bei den Mitgliedern des Ziegengesundheitsdienstes die Labor- und Blutentnahmekosten.

Ansteckung von Tier zu Tier

Die Ansteckung erfolgt meist direkt von einem kranken zu einem gesunden Tier. Die Viren werden über den Speichel und Harn, über den Deckakt sowie über die Milch übertragen. Durch das Tränken der Jungtiere mit verseuchter Milch geht die Krankheit auch auf separierte Zicklein über. Die Ansteckung kann auch indirekt durch virenbehaftete Geräte erfolgen. Besonders gefährlich sind Instrumente, die mit Blut von kranken Tieren in Kontakt waren wie Markierungszangen und Spritzen für die Blutentnahme.

Bekämpfung heute

Wegen der fehlenden Therapiemöglichkeiten fallen die Bekämpfungsmassnahmen rigoros aus. Über den verseuchten Bestand wird eine amtliche Sperre verhängt. Dies bedeutet, dass weder Ziegen zugekauft noch verkauft werden dürfen. Selbstverständlich ist auch die Teilnahme an Märkten, Zuchtschauen, Auktionen, Ausstellungen sowie die Sömmerung und das Verstellen zum Decken nicht mehr zulässig. Erkrankte Tiere müssen konsequent ausgemerzt werden, um die gesunden Tiere zu schützen.

Um einen anerkannt CAE-freien Ziegenbestand zu erhalten, müssen alle Ziegen im Alter von über 6 Monaten in drei Blutuntersuchungen, die im Abstand von 12 Monaten gemacht werden, negativ sein. Erst dann dürfen wieder Tiere aus dem Bestand verkauft oder an Märkten und Ausstellungen aufgeführt werden. Jährliche Wiederholungsuntersuchungen müssen zudem durchwegs negative Befunde erbringen.

  • Staatskanzlei