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Kaminfegerwesen soll liberalisiert werden :
Revision des Brandschutzgesetzes geht in die Vernehmlassung

Ein Bestandteil der vom Regierungsrat im Mai 2005 initiierten Wachstumsinitiative war die Deregulierung der aargauischen Rechtsordnung und die Aufhebung wirtschaftshindernder Monopole. Im Januar 2006 erteilte der Regierungsrat einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter anderem den Auftrag den Wirtschaftszweig der Kaminfeger zu liberalisieren.

Die vom Regierungsrat verabschiedete Vernehmlassungsvorlage sieht einen Wechsel von der kommunalen Konzession zum Kaminfegerdienst mit kantonaler Zulassung vor. Daneben sind weitere wesentliche Punkte die Wahlmöglichkeit für Anlagebesitzer und die Aufhebung der festgelegten Höchsttarife.

Die Anlageeigentümerinnen und -eigentümer von Feuerungs- und Abgasanlagen wählen neu die für sie arbeitenden Kaminfegerinnen oder Kaminfeger frei aus den im Kanton Aargau für den Kaminfegerdienst zugelassenen Fachpersonen aus. Sie sind damit selbst für die vorschriftsgemässe Durchführung der Kontrollen und Reinigungen ihrer Feuerungs- und Abgasanlagen verantwortlich. Die Gemeinden beaufsichtigen die Durchführung der Kontrollen und Reinigungen. Künftig steht es den Fachpersonen der Kaminfegerdienste offen, wo sie im Kanton ihrer Tätigkeit nachgehen. Zudem soll es ihnen neu möglich sein, weitere Aufgaben beispielsweise Servicearbeiten zu übernehmen. Im Weiteren fällt der kantonale Höchsttarif weg.

Der Brandsicherheit wird Rechnung getragen

Der Brandsicherheit wird auch weiterhin Rechnung getragen. Kontrollen und Reinigungen haben so zu erfolgen, dass Feuerungs- und Abgasanlagen betrieben werden können, ohne dass Personen und Sachwerte Schaden nehmen. Deshalb soll für den Kaminfegerdienst auch zukünftig eine Zulassungspflicht gelten. Jedoch tritt an die Stelle der heute auf ein Gemeindegebiet beschränkten Konzession neu eine kantonal geltende Berufsausübungsbewilligung für den ganzen Kanton Aargau. Kantonale Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde wird die Aargauische Gebäudeversicherung. Damit kann der erforderliche hohe Qualitätsstandard im Brandwesen und damit im Kaminfegerdienst weiterhin garantiert werden.

Die Vernehmlassung dauert vom 16. Januar 2009 bis am 20. März 2009. Die erste Beratung im Grossen Rat ist auf Juli/September 2009 geplant.

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