Justizkommission verzichtet auf Strafanzeige
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Indiskretionen verurteilt
Nach dem Büro des Grossen Rates verzichtet nun auch die Justizkommission auf eine Strafanzeige gegen unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung. Sie verurteilt Indiskretionen aus Kommissionssitzungen.
Mitte November berichtete die "Aargauer Zeitung", in der Justizkommission seien "gemäss gesicherten Informationen" Bedenken gegen die Wiederwahl eines Oberrichters laut geworden. Die Justizkommission unter Markus Leimbacher (SP) hat sich am 14. Dezember eingehend mit der Frage auseinandergesetzt, ob wegen einer allfälligen Verletzung des Amtsgeheimnisses eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht werden soll. Nach längerer Diskussion erachtete eine Mehrheit der Kommission dies als nicht angezeigt.
Zur Begründung wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass die Informationen nicht zwingend aus der Kommission stammen müssten. Zudem könne eine Strafanzeige auch von jeder Einzelperson eingereicht werden. Eine Minderheit der Kommission hätte die Einreichung einer Strafanzeige vor allem aus präventiven Gründen befürwortet, um in Zukunft Indiskretionen vorzubeugen.
Einig war sich die Kommission in der Beurteilung, dass es für Kommissionsberatungen unabdingbar ist, dass die Diskretion jederzeit gewahrt wird. Sie verurteilte denn auch die Indiskretionen.