Jungfische für Aargauer Gewässer
:
Kantonales Konzept für das Einsetzen von Fischen liegt vor
Fische in Gewässer einzusetzen, birgt Chancen und Risiken. Einerseits können durch den Besatz Fischarten in Gewässern erhalten werden, die sich nicht mehr oder nur noch mangelhaft fortpflanzen können. Andererseits kann das Einsetzen von Fischen zur Ausbreitung von Krankheiten oder zur Störung des einheimischen Artengefüges führen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat jetzt in enger Zusammenarbeit mit der kantonalen Fischereikommission ein Konzept erarbeitet, das die Ziele und Grundsätze des Fischeinsatzes im Aargau festlegt.
Das Einsetzen von Fischen wird kontrovers diskutiert. Mit welchen Zielsetzungen sollen Fische in Gewässer eingesetzt werden? Welche Fischarten sollen eingesetzt werden? In welchen Gewässern soll ein Fischbesatz stattfinden? Woher sollen die für den Besatz bestimmten Tiere stammen? Diese und andere Fragen beantwortet das nun vorliegende kantonale Besatzkonzept, das die Sektion Jagd und Fischerei im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) zusammen mit der kantonalen Fischereikommission erarbeitet hat.
Natürliche Fortpflanzung oft nicht möglich
In vielen Gewässern im Kanton Aargau sind die natürliche Fortpflanzung und das Aufkommen von Jungfischen aufgrund des Lebensraums nicht mehr möglich oder behindert. Diese Einschränkung in der Fortpflanzung ist für verschiedene Fischarten unterschiedlich stark ausgeprägt. Mit dem Einsatz von Jungfischen können Defizite in der Fortpflanzung von verschiedenen Fischarten überbrückt werden. Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Hallwilersee. Da die Entwicklung der Felcheneier im See aufgrund der Sauerstoffzehrung im Sediment nicht mehr funktioniert, kann der Felchenbestand nur mit künstlicher Aufzucht von Jungfischen erhalten werden. Aus dem Hallwilersee gewonnene Felcheneier werden künstlich ausgebrütet; die aufgezogenen Jungfelchen wieder in den See eingesetzt.
Fischarten erhalten und Fischerei gewährleisten
Es ist die Aufgabe des Kantons, die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Nur so kann er auch die Fischerei als gesellschaftlich breit verwurzelte Nutzungsform nachhaltig gewährleisten. Der Einsatz von Fischen ist somit nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch und gesellschaftlich begründet. Allerdings: Der Besatz darf nicht alleinige Massnahme zur Verbesserung der Fischbestände sein. Degradierte Lebensräume müssen renaturiert und die Durchwanderbarkeit der Gewässersysteme muss für die Fische ermöglicht werden. "Der Einsatz von Fischen ist oft nur Symptombekämpfung in stark von Menschen beeinträchtigten Gewässern. Gerade dort ist er jedoch unverzichtbar", erläutert René Urs Altermatt, Jagd- und Fischereiverwalter im BVU.
Das Besatzkonzept ist abrufbar unter: Besatzkonzept