Jahreswechsel bringt neues Recht
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Rechtsänderungen per 1. Januar 2005
Ab 1. Januar 2005 gelten zahlreiche neue ge-setzliche Bestimmungen. Eine alphabetische Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.
- Angestellte der Landwirtschaft: Gemäss neuem Normalarbeitsvertrag kann bei Lohn-Dumping die Tripartite Kommission (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Staat) angerufen werden.
- Asylbewerber: Die Unterkunftspauschale wird gekürzt. Gemeinden, welche keine oder zu wenig Asylbewerber aufnehmen, bezahlen eine Ersatzabgabe. Dies ist eine Folge der Entlastungsmassnahmen 03, die bereits zu Änderungen im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz SPG geführt haben. Diese treten ebenfalls am 1. Januar in Kraft.
- Berufsbildung: Die zehnten Schuljahre ("Brückenangebote") werden neu durch den Kanton geführt und sind Teil der Sekundarstufe II.
- Gebäudewasserversicherung: Die allgemeinen Versicherungsbedingungen werden an die in der Privatassekuranz vorherrschenden Grundsätze angepasst.
- Grundstückeigentum: Handänderungen werden nicht mehr im Amtsblatt publiziert.
- Kantonsfinanzen: Das via Volksentscheid revidierte Gesetz über den Finanzhaushalt des Kantons Aargau schreibt die Einführung der Ausgaben- und Schuldenbremse vor. Mit der im Mai 2004 vom Grossen Rat beschlossenen kleinen Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes wird unter anderem die rechtliche Grundlage geschaffen, dass der Grosse Rat den Steuerzuschlag auf der einfachen Kantonssteuer zu Gunsten des Finanzausgleichsfonds auf Null setzen kann.
- Kinderkrippen: Der Kanton beteiligt sich an den Kosten von Institutionen der Tagesbetreuung von Kindern.
- Polizeigebühren: Einsätze der Kantonspolizei nach Fehlalarmen werden teurer. Dafür fällt die Wegpauschale bei Dienstleistungen des Präventionsdienstes weg.
- Sozialfürsorge: Die automatische Übernahme der SKOS-Richtlinien wird abgeschafft zugunsten einer Regelung, die solche Änderungen nur dann ins kantonale Recht übernimmt, wenn dies in der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung explizit so vorgesehen ist.
- Spitex: Der Kanton bezahlt keine Beiträge mehr an die Infrastruktur von Spitexstützpunkten.
- Übertrittsprüfungen für die Oberstufe: Damit die Aufnahmeprüfungen für die Sekundar- oder Bezirksschule im ganzen Kanton gleich durchgeführt werden, ist eine kantonale Prüfungskommission für das Erstellen sämtlicher Prüfungsaufgaben, Korrekturrichtlinien und Notenskalen verantwortlich.
- Verzugszins: Wer seine Steuern zu spät bezahlte, kam bisher mit 3,5 % gut weg. Neu beträgt der Verzugszins 5,5 %. Der gesetzliche Spielraum von 5 % Spannbreite zwischen Verzugs- und Vergütungszins ist damit noch nicht voll ausgeschöpft.
Neue Regelungen gelten ferner für die vorzeitige Pensionierung und die Arbeitszeiterfassung von Staatsangestellten sowie für die Weiterbildung des Staatspersonals. Die Lehrkräfte sind von einer ganzen Reihe von Rechtsänderungen im Lohn- und Anstellungsbereich betroffen. Die Kantonspolizei erhält besondere Dienstvorschriften für verdeckte Ermittlungen. Zudem wird die Verordnung über die Dienstgrade der Kantonspolizei diversen organisatorischen Veränderungen angepasst.