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Jahreswechsel bringt neues Recht :
Rechtsänderungen per 1. Januar 2011

Am 1. Januar 2011 treten verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen in Kraft. Anbei eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.

Neues Schweizerisches Straf- und Zivilprozessrecht

Jeder Kanton hatte bisher eine eigene Straf- und Zivilprozessordnung. Dementsprechend sind die Verfahren kantonal unterschiedlich geregelt. Ab 1. Januar 2011 gilt schweizweit ein einheitliches Prozessrecht: Auf diesen Zeitpunkt treten die Schweizerische Strafprozessordnung (CH StPO), die Schweizerische Jugendstrafprozessordnung (CH JStPO) und die Schweizerische Zivilprozessordnung (CH ZPO) sowie die kantonalen Einführungsgesetze in Kraft. Das neue Bundesrecht bringt als wichtigste Änderung die Einführung des Staatsanwaltschaftsmodells bei der Erwachsenenstrafverfolgung.

Neuordnung der Pflegefinanzierung für das Jahr 2011

Der Grosse Rat hat die Teilrevision des Pflegegesetzes in erster Lesung beschlossen. Dies mit Blick auf die neue Pflegefinanzierung des Bundes, die am 1. Januar 2011 in Kraft treten wird. Weil die zweite Lesung des Erlasses im Parlament erst im kommenden Jahr stattfinden wird, setzt der Regierungsrat auf Anfang 2011 die Verordnung über die Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung für das Jahr 2011 in Kraft. Dabei handelt es sich um eine befristete Übergangsverordnung, die auf den 1. Januar 2012 vom teilrevidierten Pflegegesetz abgelöst wird. Gegenstand der Übergangsverordnung ist die Regelung über die Patientenbeteiligung bei ambulanten Pflegeleistungen und die Beteiligung des Kantons an den Restkosten 2011.

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