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Jahreswechsel brachte neues Recht :
Rechtsänderungen per 1. Januar 2009

Seit dem 1. Januar 2009 gelten verschiedene neue gesetzliche Bestimmungen. Anbei eine Übersicht über die wichtigsten Neuerungen.

Gesetz über die Umsetzung der neuen Bundesgesetzgebung im Strafrecht und Strafprozess

Dieses erhöht die strafrichterlichen Kompetenzen. Mit Strafbefehlen können statt Strafen bis zu drei Monaten neu solche bis zu sechs Monaten ausgesprochen werden. Die Gerichtspräsidien können statt Strafen bis zu sechs Monaten solche bis zu einem Jahr verhängen. Im Jugendstrafverfahren kann die Jugendanwaltschaft mit Strafbefehlen neu Freiheitsentzug bis zu drei Monaten aussprechen. Ausserdem kommt dem Bezirksschulrat keine jugendstrafrechtliche Aufgabe mehr zu. Dessen bisherige Funktion als Beschwerdeinstanz gegen Strafentscheide der Schulpflege wird neu vom Jugendgericht übernommen.

Einführungsgesetz zum Tierseuchengesetz (EG TSG)

Die kantonale Tierseuchengesetzgebung enthält nebst Bestimmungen zur Tierseuchenbekämpfung, welche in der kantonalen Zuständigkeit und Verantwortung liegt, auch Bestimmungen zur Entsorgung von tierischen Nebenprodukten, welche als Aufgabe der Gemeinden verankert ist.

Gesetz über die politischen Rechte (GRP)

Die Vorschriften über die Gültigkeit der Stimmen für Gemeindeammann und Vizeammann bei gleichzeitiger Wahl mit dem Gemeinderat sind präziser gefasst worden. Damit können künftig unterschiedliche Interpretationen vermieden werden. Stille Wahlen sind neu auch möglich, wenn weniger Vorschläge vorliegen als Sitze zu vergeben sind. Bei Proporzwahlen ist für die vorzeitige Urnenöffnung kein Gesuch mehr erforderlich. Nebst weiteren Anpassungen ist schliesslich die Rechtsgrundlage für die Einführung eines zentralen Auslandschweizerstimmregisters geschaffen worden.

Steuergesetz (StG)

Bei den juristischen Personen kommt aufgrund der Änderung des Steuergesetzes vom 22. August 2006 ein reduzierter Gewinnsteuertarif zur Anwendung. Gewinne bis 150 000 Franken werden neu mit 6 Prozent und darüber liegende Gewinne mit 9 Prozent besteuert. Neu kann zudem die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet werden. Die natürlichen Personen kommen in den Genuss eines reduzierten Einkommenssteuer- und Vermögenssteuertarifs. Die ursprünglich auf 2010 vorgesehene Inkraftsetzung ist um ein Jahr vorgezogen worden.

Übergangsverordnung Familienzulagen

Mit der Verodnung über die Umsetzung des Familienzulagegesetzes werden seit anfangs Jahr als Übergangsverordnung höhere Familienzulagen ausgerichtet. Die Kinderzulage wurde von bisher 170 auf 200 Franken erhöht. Ab dem 16. Altersjahr bis zum Abschluss der Ausbildung wird eine Ausbildungszulage von 250 Franken ausgerichtet. Neu erhalten auch Nichterwerbstätige mit tiefem Einkommen eine Familienzulage.

Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG)

Das Verwaltungsrechtspflegegesetz regelt das Zu-standekommen von Verwaltungsentscheiden und den verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz. Auf kantonaler Stufe befassen sich neu normalerweise zwei Beschwerdeinstanzen mit der Verwaltungsrechtspflege. Zudem werden die Rechtsmittelfristen in den kantonalen Verfahren in der Regel auf 30 Tage festgelegt.

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