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Jahresbericht mit Jahresrechnung 2020 :
288,2 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) beantragt beim Grossen Rat in Übereinstimmung mit dem Regierungsrat die Einlage von 288,2 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve. Mit Blick auf nachfolgende Generationen ist finanzpolitische Disziplin auch in Krisenzeiten und bei Überschüssen zentral.

Die Mitglieder der Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) unterstützen den Antrag des Regierungsrats knapp, den gesamten Überschuss von 288,2 Millionen Franken in die Ausgleichsreserve einzulegen. Eine grosse Minderheit der Kommission setzte sich für das Abtragen bisheriger Fehlbeträge im Umfang von 100 Millionen Franken ein.

Die mittel- und langfristigen finanzpolitischen Folgen der Coronavirus-Pandemie sind weiterhin schwierig abzuschätzen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit, soziale Sicherheit und Bildung. Der Kanton Aargau hat dank dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre und einer gut geäufneten Ausgleichsreserve einen gewissen finanziellen Handlungsspielraum. Es gilt zugleich zu beachten, dass der positive Rechnungsabschluss nicht zuletzt auf die hohen Ausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und den Beiträgen aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) zurückzuführen ist. Eine Abhängigkeit von Drittmitteln ist weiterhin vorhanden. Gerade in Krisenzeiten ist finanzpolitische Disziplin deshalb entscheidend, um auch den folgenden Generationen einen Handlungsspielraum zu ermöglichen. Der Grosse Rat wird mit der Revision des Steuergesetzes und der Revision des Gesetzes über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF) wichtige Weichen stellen.

Die Berichte der 43 Aufgabenbereiche waren in der Kommission unbestritten.

Der Regierungsrat beantragte in seiner Botschaft vom 24. März 2021 die Abschreibungen von 42 Vorstössen sowie die Aufrechterhaltung von 103 Vorstössen. Die beantragten Aufrechterhaltungen sind in der KAPF unbestritten, jedoch wird auch die Aufrechterhaltung von sieben zur Abschreibung beantragten Vorstössen beantragt.

Sammelvorlage einstimmig genehmigt

Die Anträge in der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2021, I. Teil, wurden allesamt einstimmig gutgeheissen.

Die Beratung des Jahresberichts 2020 sowie der Sammelvorlage für Verpflichtungskredite und Nachtragskredite 2021, I. Teil, findet voraussichtlich am 15. Juni 2021 im Grossen Rat statt.

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