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Jagdreviergrenzen und Jagdpachteinnahmen festgelegt :
Regierungsrat hat auch die Jagdreviergrenzen punktuell angepasst

Der Regierungsrat hat die Jagdreviere im Kanton und die Jagdpachteinnahmen für den Zeitraum 2019 bis 2026 festgelegt. Die Jagdreviergrenzen wurden überprüft und punktuell angepasst. Neu gibt es im Kanton 178 Jagdreviere (bisher 212). Die Pachtzinsen bleiben dagegen unverändert.

Gemäss §1 des Jagdgesetzes des Kantons Aargau werden die Grenzen der Jagdreviere vom Regierungsrat festgelegt. Die Überprüfung der Reviergrenzen im Rahmen der Neuverpachtung für die Jahre 2019 – 2026 durch das zuständige Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) ist mit dem Ziel erfolgt, die Jagdreviere beziehungsweise die Jägerinnen und Jäger in den Revieren auf die erwartete Entwicklung in den nächsten Jahren vorzubereiten. Die wesentlichen Veränderungen aus jagdlicher und wildbiologischer Sicht sind die weitere Ausbreitung verschiedener Wildtiere (u.a. Schwarzwild, Rotwild, Gamswild, Grossraubtiere und diverse Neozoen), die fortlaufende Urbanisierung des Kantons sowie die zunehmende Freizeitnutzung mit entsprechenden Herausforderungen.

In Absprache mit der kantonalen Jagdkommission – bestehend aus Vertretern der Jagd, der Wald- und Landwirtschaft, der Gemeinden sowie des Natur- und Tierschutzes – hat das BVU für die Überprüfung der Jagdreviere folgende Kriterien angewandt:

  • Jagdreviere mit weniger als 200 Hektaren Fläche wurden mit Nachbarrevieren zusammengefasst.
  • Die übrigen Jagdreviergrenzen werden wo nötig unter Berücksichtigung von jagdlichen und wildbiologischen Kriterien angepasst.

Massvolle Änderungsvorschläge

Grundsätzlich hat das BVU sehr zurückhaltende Änderungen der Reviergrenzen vorgeschlagen. Insbesondere sollten keine Anpassungen vorgenommen werden, wenn mit moderatem Aufwand keine verbesserte Situation für die Bejagung erreicht werden konnte. Die Anhörung zu den Vorschlägen des BVU hat von Februar bis April 2016 stattgefunden. Der Rücklauf war sehr gut: 96 Prozent der Jagdgesellschaften und 85 Prozent der Gemeinden haben teilgenommen. Rund drei Viertel aller Gemeinden und Jagdgesellschaften waren mit den Vorschlägen einverstanden oder teilweise einverstanden, 77 Gemeinden und 110 Gesellschaften haben Verbesserungsvorschläge eingereicht.

Mit den Gemeinden und Jagdgesellschaften, die mit dem Vorschlag des BVU nicht einverstanden waren, wurden Gespräche geführt. In der Mehrheit der Fälle konnte eine Einigung erzielt werden. Bei strittigen Grenzabschnitten wurde auf eine Anpassung verzichtet und der bisherige Verlauf der Jagdgrenze übernommen. Jagdreviere, die kleiner als 200 Hektaren waren, wurden konsequent mit einem Nachbarrevier vereint. Insgesamt wurden bei 129 Jagdrevieren die Grenzen angepasst, die neue durchschnittliche Jagdreviergrösse beträgt 792 Hektaren (bisher 662). In der Pachtperiode 2019 – 2026 gibt es im Kanton aufgrund der Anpassungen 178 Jagdreviere (bisher 212).

Pachtzins bleibt gleich

Bei der Neuverpachtung der Jagdreviere wurde für die Festlegung des Jagdpachtzinses das gleiche Bewertungssystem angewendet wie bisher. Damit bleiben auch der Jagdpachtzins und die entsprechenden Einnahmen für den Kanton gleich hoch – aktuell sind das rund 1,2 Millionen Franken pro Jahr. Der Regierungsrat hat unter anderem auch darum auf die Erhöhung der Pachtzinse verzichtet, weil die Pächter in ihren Revieren neben der Jagd mit immer grösserem Aufwand zahlreiche Leistungen zugunsten der Öffentlichkeit erbringen, beispielsweise die Jagdaufsicht oder die Verhütung von Wildschäden.

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Karte (PDF, 1 Seite, 595 KB) zu Neueinteilung der Jagdreviere

  • Departement Bau, Verkehr und Umwelt
  • Regierungsrat