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Jagd im Aargau :
Probleme mit Wildtieren gemeinsam lösen

210 Jagdreviere sind seit dem 1. Januar 2011 neu verpachtet. 174 Jagdvereine kümmern sich um das kantonale Wildtiermanagement. Interessenkonflikte mit Wildtieren werden dabei immer häufiger. Seien es Wildschweine, die landwirtschaftliche Kulturen verwüsten, oder Rehe, welche die Naturverjüngung im Wald gefährden. Nachhaltig wirksame Lösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen der betroffenen Partner gefunden werden. Die Jagdvereine sind gefragt und gefordert.

Die Neuverpachtung der aargauischen Jagdreviere ist abgeschlossen. 174 Jagdvereine sind seit dem 1. Januar 2011 Pächter eines oder mehrerer Jagdreviere. Die Jagdvereine übernehmen damit grosse Verantwortung für die Wildtierbestände und deren Lebensräume. Die Jagdgesellschaften sind primär für die Jagdplanung und den Jagdbetrieb zuständig. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Wildtierbestände den örtlichen Verhältnissen angepasst sind und keine übermässigen Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren auftreten. Sie unterstützen die Bestandsregulierungen nichteinheimischer Wildtiere und erfassen die Bestände der wichtigsten Wildtierarten in den Jagdrevieren grundlegende Voraussetzung für eine dem Prinzip der Nachhaltigkeit genügende Nutzung natürlicher Ressourcen.

So haben die Aargauer Jägerinnen und Jäger in den letzten drei Jahren rund 15'000 Rehe erlegt. Diese Abschusszahl haben Waldeigentümer, Förster und Jagende im Rahmen der periodisch durchgeführten Abschussplanung für das Rehwild miteinander vereinbart, um die Naturverjüngung im Wald zu gewährleisten. Sorgenkind Nummer eins der Aargauer Jägerinnen und Jäger sind die Wildschweine. In über 100 von 210 Jagdrevieren leben die schlauen Borstentiere und richten erhebliche Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen an über eine halbe Million Franken im Jahr 2010. Die Jagdgesellschaften sind hierbei in die Pflicht genommen. Sie gelten bis 25 Prozent des Jahrespachtzinses direkt den Geschädigten ab. Danach übernimmt der Kanton die Abgeltung bis zu einer Gesamtsumme von 75 Prozent des Jahrespachtzinses. Überschreiten die Abgeltungen diese Grenze, hat die betroffene Jagdgesellschaft aufzuzeigen, welche Massnahmen zur Schadenminderung bisher getroffen wurden und welche zusätzlichen Massnahmen geplant sind. Die enge Zusammenarbeit von Jagenden und Landwirten ist von zentraler Bedeutung und soll in Gebieten mit grossen Wildschäden revierübergreifend sein. Die Sektion Jagd und Fischerei im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) wird zusammen mit den betroffenen Partnern einen Massnahmenplan erarbeiten, mit dessen Hilfe Schäden verhindert und Konflikte vermieden werden sollen.

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