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Ja zum Finanzausgleich, aber nicht so :
Aargau verlangt Korrekturen

Den Neuen Finanzausgleich des Bundes (NFA) lehnt der Kanton Aargau in seiner Vernehmlassung ab. Die Regierung unterstützt das Vorhaben im Grundsatz, beantragt aber deutliche Korrekturen.

Der Neue Finanzausgleich ist ein grosses Reformprojekt des Bundes, in dessen Zentrum die Erneuerung der Beziehungen des Bundes zu den Kantonen steht. Die Aufgaben- und Kompetenzzuteilung soll neu geordnet werden. Der Finanzausgleich stärkt die Eigenverantwortung der Kantone und verleiht dem staatlichen Handeln mehr Transparenz. Er will einen Ausgleich unter den Kantonen schaffen, unnötige Doppelspurigkeiten vermeiden und falsche Subventionsanreize beseitigen.

Diesen Zielsetzungen stimmt die Aargauer Regierung vorbehaltlos zu. In ihrer Stellungnahme an das Eidgenössische Finanzdepartement hält sie aber fest, dass mit dem in die Vernehmlassung geschickten Entwurf zum Finanzausgleich das Ziel einer gerechten Belastung aller Kantone noch nicht erreicht ist. Es wird von den Verantwortlichen eine Weiterbearbeitung der Vorlage verlangt.

Ungleiche Behandlung der Kantone

Der Hauptkritikpunkt richtet sich gegen den willkürlichen Ausschluss einzelner Kantone aus dem Ressourcenausgleich, d.h. aus dem Finanzausgleich im engeren Sinne, der sich in erster Linie am Steuersubstrat orientiert. Der Aargau verlangt, dass alle Kantone in sämtliche Ausgleichsmechanismen des Neuen Finanzausgleichs einbezogen werden. Der Argumentation der Aargauer Regierung hat sich die Konferenz der Kantonsregierungen angeschlossen. Sie hat in ihrer eigenen Vernehmlassung die aktuelle Ausgestaltung als Systemfehler bezeichnet und ebenfalls eine Korrektur verlangt.

Gegen reine Defizitdeckung

Der Regierungsrat befürwortet bei bestimmten Aufgaben den interkantonalen Lastenausgleich. Er hält es für richtig, dass Kantone, die von den Leistungen anderer Kantone profitieren, diese auch angemessen abgelten. Er wendet sich aber ganz klar gegen eine reine Defizitdeckung irgendwelcher Institutionen, wie sie der Kanton Zürich vom Aargau vor kurzem gefordert hat. Die interkantonale Zusammenarbeit kann nur aufgrund klarer vertraglicher Grundlagen erfolgen, wie dies auch der Neue Finanzausgleich vorsieht. In diesem Bereich schlägt der Aargau Verbesserungen vor und behält sich vor, Rechnungen an andere Kantone zu stellen.

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