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Ja, aber zum Flughafen ... :
Regierungsrat fordert klare Auflagen

Baudirektor Peter C. Beyeler stimmt im Namen des Regierungsrats des Kantons Aargau einer Änderung des Betriebsreglements im Sinne einer Übergangsregelung teilweise zu. Die Regierung fordert, dass heute schon stark belastete Regionen im Aargau nicht noch mehr Fluglärm ertragen müssen und tritt für eine faire Verteilung der Immissionen ein.

Wenn der Staatsvertrag mit Deutschland wie vorgesehen am 1. September 2001 in Kraft treten sollte, darf ab diesem Datum deutsches Gebiet zwischen 2200 und 0600 Uhr nur noch in rund 3000 m überflogen werden. Das führt dazu, dass in dieser Zeit nicht mehr von Norden her gelandet bzw. dorthin gestartet werden kann. Staatsvertrag und Verlängerung der Nachtruhezeit machen eine Änderung der Pistenbenützung und damit des Betriebsreglements notwendig. Der Flughafen Zürich hat ein Gesuch zur provisorischen Änderung des Betriebsreglements eingereicht; es lag bis 3. August 2001 öffentlich auf.

Der Regierungsrat setzt sich in seiner Stellungnahme für die betroffene Aargauer Bevölkerung und die Umwelt ein. Er ist gegen ein rein quantitatives Wachstum des Flughafens und fordert, dass die Lärmbelastung fair und möglichst gerecht verteilt wird. Der Regierungsrat verlangt insbesondere die Gleichbehandlung der schweizerischen und süddeutschen Bevölkerung. Es darf keine bevorzugten Gebiete und Tabu-Zonen geben, auch nicht südlich oder südöstlich von Zürich.

Die Verlängerung der Nachtruhe kommt allen zu Gute. Damit in der dadurch kürzeren zur Verfügung stehenden Zeit alle An- und Abflüge sicher und reibungslos abgewickelt werden können, soll neu Richtung Westen - also Richtung Kanton Aargau - ab 0630 Uhr (bisher 0700) gestartet und von Osten her bis 2300 Uhr gelandet werden. Der Regierungsrat stimmt dieser Lösung nur zu unter der zwingenden Bedingung, dass vorläufig an Samstagen erst ab 0730 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sogar erst ab 0800 Uhr Richtung Aargau gestartet werden darf. Der Kanton Aargau spricht sich - im Gegensatz zum Reglementsentwurf - für eine restriktive Gewährung von Ausnahmen während der Nachtruhezeit aus.

Grossen Wert legt der Regierungsrat auf die Respektierung des Richtplans und der darin ausgeschiedenen Siedlungszonen. Er sagt nur vorläufig ja zu den heute notwendigen und dringenden Änderungen. Er verlangt, dass das Betriebsreglement nur provisorisch und befristet genehmigt wird. Der Regierungsrat wird bei der kommenden gesamthaften Überarbeitung des Betriebsreglements aufgrund weiterer Bedingungen im Staatsvertrag darauf bestehen, dass seine Anträge aus dem noch hängigen Beschwerdeverfahren zur Konzession umgesetzt werden.

Regierungsrat Beyeler bestätigt in der Stellungnahme die Bedeutung des Flughafens Zürich für den Wirtschaftsraum Zürich, zu dem auch der Aargau gehört

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