Interventionsprojekt gegen häusliche Gewalt
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Runder Tisch setzt Schwerpunkte bei der Massnahmenumsetzung
Der Runde Tisch, die Drehscheibe des Interventionsprojektes, hat die Schwerpunkte bei der Weiterbearbeitung der Massnahmenumsetzung bestimmt. Dabei handelt es sich um Verbesserungen im institutionellen Bereich, in der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und Behörden sowie um Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit. Am Runden Tisch sind jene Institutionen und Behörden vertreten, die in ihrem Alltag von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Regierungsrat Kurt Wernli hat die konstituierende Sitzung des Runden Tisches am 26. November 2003 in Aarau mit einem Rückblick auf die Entstehung des Interventionsprojektes im Kanton Aargau eröffnet. Er wies dabei auf die wichtige gesellschaftliche Bedeutung des Projektes hin und zeigte auf, dass das Thema leider an Aktualität nicht verloren hat.
Entwicklungen und Schwerpunkte
Auf eidgenössischer wie kantonaler Ebene werden in den kommenden Jahren Gesetzesänderungen im Bereich der häuslichen Gewalt erwartet (Offizialisierung von Gewalt in Ehe und Partnerschaft, Gewaltschutzgesetz, Wegweisung und Gewahrsam im Rahmen des Polizeigesetzes). Diese Neuerungen bedingen, dass flankierende Massnahmen zum Schutz der Opfer ergriffen werden. Der Runde Tisch hat deshalb beschlossen, Massnahmen zur Verbesserung im institutionellen Bereich, in der Zusammenarbeit zwischen den Institutionen und Behörden sowie im Bereich der Information und Sensibilisierung nach innen (Aus- und Weiterbildung) und nach aussen (Öffentlichkeitsarbeit) bei der weiteren Bearbeitung prioritär zu behandeln. In den kommenden Wochen werden Realisierungsteams gebildet, welche die diesbezüglichen Massnahmen vertiefen und in Bezug auf Wirkung und Kosten überprüfen werden. Grundlage bildet dabei der Schlussbericht der vormaligen Arbeitsgruppe. Im April 2004 soll dem Regierungsrat ein erster Zwischenbericht vorgelegt werden, damit Richtungsentscheide getroffen werden können.
Zusammensetzung des Runden Tisches
Die Mitglieder des Runden Tisches werden gemäss Beschluss des Regierungsrates vom Leitungsorgan des Projektes (Regierungsrat Kurt Wernli, Gemeindeammann Max Heller, Oberrichterin Franziska Plüss) bestimmt. Von privater Seite sind die Beratungsstelle Opferhilfe, das Frauenhaus Aargau/Solothurn sowie eine Migrantin vertreten. Der öffentliche Bereich umfasst die Kantons- und Gemeinde-/Stadtpolizei, das Gemeindesozialwesen, die Vormundschaftsbehörde, die Staatsanwaltschaft, die Bezirksämter und -gerichte, das Migrationsamt, der Kantonale Sozialdienst, der Psychologische Schuldienst, die Kantonale Fachstelle für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Psychiatrischen Dienste des Kantons Aargau. Der Runde Tisch trifft sich inskünftig drei Mal jährlich zu halbtägigen Arbeitssitzungen, um neben der Diskussion der in den Realisierungsteams erarbeiteten Konzepte die Vernetzung zwischen den betroffenen Institutionen und Behörden voranzutreiben. Die Institutionalisierung der Zusammenarbeit ist von allen Mitglieder des Runden Tisches als eines der wichtigsten Anliegen bezeichnet worden.