Internethandel schafft Probleme
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Jahresbericht 2013 des Amts für Verbraucherschutz ist erschienen
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) ist an vielen Fronten aktiv – von der Lebensmittelkontrolle über den Veterinärdienst bis zur Chemiesicherheit. Der Jahresbericht 2013 gibt Auskunft über die Schwerpunkte der Tätigkeit.
Zu den Aufgaben des AVS gehören der Schutz der Menschen vor schädlichen Einflüssen durch Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände. Es sorgt für die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere sowie für den korrekten Umgang mit Chemikalien und Organismen und bildet so ein Kompetenzzentrum für Mensch, Tier und Umwelt in den genannten Bereichen.
1,3 Prozent der Betriebe mit hohem Risiko
Der Kanton Aargau zählt rund 3'500 Betriebe mit leichtverderblichen Lebensmitteln wie Restaurants, Metzgereien und Konditoreien sowie etwa 4'000 weitere gemäss Lebensmittelrecht kontrollpflichtige Betriebe. Dazu zählen auch Betriebe, welche Gebrauchsgegenstände abgeben wie Händler von Spielwaren, Kosmetika und Verpackungsmaterialien. Im Jahr 2013 haben die Mitarbeitenden des Lebensmittelinspektorats 4'355 Inspektionen in 3'676 Betrieben durchgeführt. Wie in den vergangenen Jahren mussten lediglich 1,3 Prozent der Betriebe mit der Risikostufe "hoch" beurteilt werden; auch die Beanstandungsquoten bewegten sich im Bereich der Vorjahre. Eher ungewöhnlich ist dagegen, dass in neun Betrieben grössere Mengen Lebensmittel beschlagnahmt werden mussten. Vier Betriebe mussten vorübergehend ganz geschlossen und in neun Fällen Benutzungsverbote für Räume und/oder Gerätschaften ausgesprochen werden, weil die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet war. Mit einem neuen Betriebshygiene-Kontrollkon-zept wurde die Zusammenarbeit von Inspektorat und Mikrobiologie weiter verstärkt. Dank verschiedenen Rationalisierungsmassnahmen konnte in der Mikrobiologie mit dem neuen Konzept die Probenzahl markant gesteigert werden. Nach den bedenklichen Resultaten, die Untersuchungen von asiatischen Früchten und asiatischem Gemüse auf Pestizide im Jahr 2012 ergeben hatten, stellte dies auch 2013 einen Schwerpunkt in der Analysentätigkeit der Chromatographie dar. Wiederum waren die Resultate ernüchternd. Von insgesamt 74 untersuchten Proben wurde in 24 (32 Prozent) die Höchstkonzentration für Pestizide von bis zu fünf Wirkstoffen gleichzeitig überschritten. Bei 3 Proben waren die Rückstandsgehalte so hoch, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden konnte und eine Meldung an das europäische Lebensmittel-Alarmsystem erfolgte. Ein Schwerpunkt in Bezug auf genveränderte Organismen erfolgte mit der Untersuchung von Reis- und Reisprodukten. Von den insgesamt 89 Proben stammten 12 aus China, von denen wiederum 5 einen signifikanten Anteil an genverändertem Reis enthielten. Alle übrigen Produkte entsprachen den Schweizer Vorschriften.
Zunehmend werden gerade Speziallebensmittel über das Internet bestellt. Die Kontrolle von im Internet angepriesenen Produkten wird das AVS weiter verfolgen und intensivieren. Zu den im AVS regelmässig untersuchten Gebrauchsgegenständen gehören auch kosmetische Mittel. In den letzten Jahren lag ein Schwerpunkt jeweils auf Kosmetika für Kinder, wobei die Quote der nicht gesetzeskonformen Produkte jeweils deutlich über 50 Prozent lag. Die mangelhafte Qualität dieser Produkte bestätigte sich auch 2013 wieder; 13 von 23 Proben enthielten nicht deklarierte, zu hoch dosierte oder nicht erlaubte Bestandteile – bei deren 6 musste wegen Gesundheitsgefährdung ein Verkaufsverbot verfügt werden. Alle 13 beanstandeten Proben waren in China produziert worden.
Illegal importierte Tiere
Internethandel ist auch im Veterinärdienst ein Thema. Die zunehmende Zahl an illegal importierten Tieren – in der Regel Hunde, gelegentlich auch Katzen – dürfte zum grossen Teil aus dem Internethandel stammen. Vom Kauf von Tieren über das Internet oder von zwielichtigen Händlern ist sehr abzuraten. Erfreulich ist die rückläufige Zahl von meldepflichtigen Tierkrankheiten; die Seuchenlage ist als sehr günstig einzustufen. Eine wichtige Aufgabe des Veterinärdienstes ist die Fleischkontrolle. Dabei geht es einerseits um die Genusstauglichkeit des Fleisches, aber auch um die Früherkennung von Seuchen sowie den Tierschutz im Zusammenhang mit Haltung, Transport und Schlachtung. Jedes Tier wird vor der Schlachtung von einem Tierarzt begutachtet, der nach der Schlachtung auch das Fleisch beurteilt. 2013 wurden im Aargau 47'384 Tiere geschlachtet (ohne Geflügel und Kaninchen). Den weitaus höchsten Anteil stellten Schweine vor Rindern und Schafen dar. Ende August 2013 lief eine vom Bundesrat angesetzte Übergangsfrist zu einigen Änderungen im Tierschutzgesetz aus. Die neuen Bestimmungen erforderten in rund 80 Aargauer Landwirtschaftsbetrieben bauliche Anpassungen. Im Bereich Heim- und Wildtiere führten die Mitarbeitenden des Veterinärdienstes 2013 insgesamt 408 Tierschutzkontrollen durch. In 86 Fällen mussten die Haltungsbedingungen beanstandet und Massnahmen zur Verbesserung angeordnet werden. Besonders gravierende Missstände führten 17 Mal zu einer Strafanzeige, 9 Mal zu einer Beschlagnahmung der Tiere und 3 Mal zu einem Tierhalteverbot.
Kampf gegen Neophyten
Aufgabe der Chemiesicherheit ist es, die chemischen Risiken von Anlagen und die geplanten Sicherheitsmassnahmen zu beurteilen. Der Bund hat im Oktober 2013 eine Planungs-hilfe "Koordination Raumplanung und Störfallvorsorge" veröffentlicht. Mit der darin beschriebenen Methode können sogenannte Konsultationsbereiche festgelegt werden, in denen eine Koordination der Raumplanung mit der Störfallvorsorge notwendig ist. Zusammen mit den verantwortlichen Stellen anderer Kantone hat die Chemiesicherheit einen Risikokataster entwickelt, in dem die Konsultationsbereiche abgebildet sind. Damit kann für jede Gemeinde eine Konsultationskarte "technische Gefahren" generiert werden. Seit 2008 ist die revidierte Freisetzungsverordnung in Kraft. Sie beinhaltet unter anderem ein Umgangsverbot für eine definierte Liste gebietsfremder Pflanzen (Neophyten). Dieses Umgangsverbot umfasst den Verkauf, den Handel, das Anpflanzen, das Tauschen und streng genommen auch das Giessen der aufgelisteten Pflanzen. Dass dieses Umgangsverbot noch nicht allen Betroffenen bekannt ist, zeigte sich 2013 an Funden von Japanknöterich in Blumengestecken aus dem Handel und von Goldruten auf einem Feld zum Selberschneiden von Blumen. Zur Sensibilisierung und Information von Betroffenen und Bevölkerung arbeitet die Chemiesicherheit mit verschiedenen Organisationen, Naturschutzvereinen und Gemeinden zusammen.
Der Jahresbericht 2013 ist unter folgendem Link abrufbar: Jahresberichte und Publikationen