Integration der ausländischen Bevölkerung
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Integrationsförderung soll gesetzlich verankert werden
Die wichtigsten Leitsätze zur Integration sowie eine Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht (EGAR) bilden die Kernstücke der vom Regierungsrat an den Grossen Rat verabschiedeten Botschaft.
Die Regierung sieht die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung als wichtige Aufgabe der Gesamtgesellschaft und als Prozess mit langfristigem Horizont. Eine verbesserte Integration trägt nach Auffassung der Regierung massgeblich zur Lebensqualität und zum sozialen Frieden aller im Kanton Aargau lebender Menschen bei.
Leitsätze
Als Grundlage für eine Integrationspolitik im Kanton Aargau schlägt der Regierungsrat in seiner Botschaft Integrations-Leitsätze zu folgenden Themenbereichen vor:
- Koordination der Integrationsarbeit
- Integration als Recht und Verpflichtung
- Verständigung
- Zusammenleben
- Bildung und Weiterbildung
- Familienergänzende Kinderbetreuung
- Schule als Integrationskatalysator
Schaffung der gesetzlichen Grundlage
Mit einer Teilrevision des kantonalen Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht (EGAR) soll die Integrationsförderung als ordentliche Aufgabe gesetzlich verankert werden. Verzichtet wurde auf den ursprünglich vorgesehenen Verpflichtungskreditantrag für die Jahre 2004 - 2006, da dieser im Rahmen der Vernehmlassung auf grossen Widerstand gestossen war.