Informationsveranstaltung des BVU
:
Neue Rechtsgrundlagen zum Umweltschutz und zur Wassernutzung treten am 1. September in Kraft
Am 1. September 2008 treten zwei neue Rechtsgrundlagen im Vollzugsbereich des Departements Bau, Verkehr und Umwelt in Kraft: Das Einführungsgesetz zum Umweltrecht (EG UWR) und das Wassernutzungsgesetz (WnG). Das zuständige Departement hat die Gemeinden an einer Informationsveranstaltung in Suhr über die wichtigsten Neuerungen informiert.
Der Vorsteher des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Landammann Peter C. Beyeler, begrüsste rund 200 Besucherinnen und Besucher der Informationsveranstaltung und zitierte mit einem Augenzwinkern: "Wenn ein Gesetz nicht mehr der Realität entspricht, muss man die Realität ändern." Weil dies etwas schwierig sei, hätte sich der Regierungsrat für den umgekehrten Weg entschieden: Die Gesetze der Realität anzupassen.
Mit dem EG UWR geht die grundsätzliche Zuständigkeit für den Vollzug des Umweltrechts an den Kanton über. Umweltschutz ist aber weiterhin eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden, wie der Leiter der Abteilung für Umwelt, Philippe Baltzer, betonte. Die Siedlungsentwässerung und die Siedlungsabfallentsorgung ist auch im neuen Recht Aufgabe der Gemeinden. Zudem haben sie künftig auch die Verpflichtung, eine Entsorgungsmöglichkeit für Sonderabfälle aus Haushaltungen anzubieten. Für die Umsetzung dieser Aufgabe hat der Kanton gemeinsam mit den Aargauischen Verbänden der Drogerien und Apotheken ein Modell entwickelt. Die Gemeinden können künftig die Drogerien und Apotheken als kommunale Sammelstellen für Sonderabfälle aus Haushaltungen bezeichnen. Diese Sammelstellen verfügen über das nötige Fachwissen. Die Gemeinden finanzieren im Gegenzug das Einsammeln und die umweltgerechte Entsorgung der Sonderabfälle. Eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten. Es liegt nun an den Gemeinden zu entscheiden, ob sie sich diesem Modell anschliessen wollen. Es soll auf das nächste Jahr in Kraft treten.
Mit dem WnG werden verschiedene ältere Erlasse zusammengefasst. Bewährtes wurde übernommen, Verfahren wurden vereinfacht. Zuständig für den Vollzug des Wassernutzungsrechts bleibt der Kanton, die Gemeinden unterstützen ihn, insbesondere durch Kontrolle und Überwachung vor Ort. Eine Änderung, welche die Gemeinden oder ihre Gemeindewerke betrifft, sind die Gebühren für die Wassernutzung. Neu werden diese nach dem effektiven Wasserverbrauch berechnet und nicht allein nach der installierten Pumpenleistung.
In seinem Schlusswort dankte Landammann Peter C. Beyeler nochmals für das Interesse an der Materie und die Bereitschaft der Gemeinden ? zusammen mit den kantonalen Behörden ? den trockenen Paragraphen in der Praxis Leben einzuhauchen.