Immer mehr Opferhilfe-Fälle
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Aufstockung von Personal beschlossen
Die Zahl der Menschen, welche bei der Opferhilfe-Stelle Unterstützung suchen, nimmt stetig zu. Um die Fälle fristgerecht behandeln und die Entschädigungen rascher auszahlen zu können, hat der Regierungsrat zusätzliche Stellenprozente im Fachbereich Opferhilfe bewilligt.
In den vergangenen drei Jahren nahmen die weniger arbeitsintensiven Gesuche für Anwaltskosten, Beratung und Betreuung von 121 auf 281 Fälle im Jahr zu. Gleichzeitig stieg die Zahl der Gesuche um Entschädigung und Genugtuung sowie der Beschwerden, die alle aufwendigere Abklärungen erfordern und umfassende juristische Kenntnisse voraussetzen, von 18 auf 44. Hinzu kommen die ersten Fälle von Rückforderungen an die Straftäter, weil die ersten von ihnen, nach Einführung des Opferhilfegesetzes im Jahre 1993, aus der Haft entlassen werden.
Die hohen Gesuchszahlen führten zu Verzögerungen. Das Opferhilfegesetz sieht aber eine schnelle Erledigung der Fälle und der Gutsprachen für Kosten vor. Mit Überstunden allein ist aber der Pendenzenberg nicht zu bewältigen. Um die Hilfe an die Opfer zu beschleunigen, wird deshalb der Fachbereich Opferhilfe im Kantonalen Sozialdienst ausgebaut.
Rückwirkend auf den 1. Juli stimmte der Regierungsrat zu, das Pensum der juristischen Fachstellenleiterin von 50 auf 60 Prozent zu erhöhen. Die neu angestellte Sachbearbeiterin erhält 80 Stellenprozente gegenüber 50 Prozent ihrer Vorgängerin. Die Erhöhung der Stellendotation konnte durch Umlagerung innerhalb des Kantonalen Sozialdienstes aufgefangen werden.