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Im Mittel höhere Spitallöhne :
Beantwortung einer CVP-Interpellation durch den Regierungsrat

Die Regierung entkräftet die Befürchtungen der CVP-Fraktion, dass das Spitalpersonal nach der neuen Arbeitsplatzbewertung schlechter gestellt sein wird.

Mit dem vorgeschlagenen Einreihungsplan für die Löhne des Staatspersonals und den neu festgelegten Minimallöhnen, werden sehr viele Berufe in den Spitälern klar besser gestellt gegenüber früher", stellt der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation der CVP-Fraktion fest. Diese erkundigte sich, ob das Pflegepersonal, die Assistenzärztinnen und -ärzte durch die neue Arbeitsplatzbewertung zurückgestuft werden und ob der Regierungsrat Lohnvergleiche vorgenommen habe.

Ermittlung der Lohngerechtigkeit

Die Lohnstufen und die Einreihung der einzelnen Stellen müssen drei Ansprüchen genügen: Die Löhne müssen im internen Vergleich gerecht sein, sie müssen der Situation auf dem Arbeitsmarkt entsprechen und schliesslich ist auch die finanzielle Lage des Kantons zu berücksichtigen. Die Personalverantwortlichen haben einzelne Funktionen zwischen dem Aargau und andern Kantonen verglichen und auch ein durchschnittliches Lohnniveau ermittelt. Bei der Festlegung der einzelnen Löhne sind die Änderungen auf dem Arbeitsmarkt einzubeziehen.

Eine wichtige Rolle spielten die umfassenden Lohnvergleiche von H+(Verband der Schweizer Spitäler). In der H+ -Untersuchung ist die voraussichtliche Lohnentwicklung im laufenden Jahr und im nächsten Jahr noch nicht berücksichtigt. Bei den Krankenschwestern mit einer dreijährigen Ausbildung (DN I), den Assistenzärztinnen und -ärzten wurden die Löhne, die sich aus der Arbeitsplatzbewertung ergaben, auf Grund des Marktvergleichs herabgestuft. Dies ist keine Reduktion des heutigen Lohns, im Gegenteil: Heute ist das Lohnniveau für junge Pflegende im Kanton AG nach der Ausbildung bei etwa 55'000 Franken.

In Zukunft soll für Absolventinnen der DN I - Ausbildung der Mindestlohn 59'600 Franken betragen. Der Minimallohn für die Krankenschwestern mit vierjähriger Ausbildung DN II wird 64'800 Franken betragen.

Das Durchschnittsgehalt im Kanton AG der ärztlichen Studienabgänger, die jünger als 28 Jahre sind, beträgt 80?000 Franken, die häufigste Einstufung der Assistenzärztinnen und -ärzte 90'620 Franken, was deutlich über dem Mindestlohnniveau von 75'000 Franken bei anderen Arbeitgebern liegt.

Lohnvergleiche stellen nur einen Teilvergleich dar. Für ein vollständiges Bild sind Arbeitszeiten, Freitage, Zulagen und weitere Leistungen zu beachten. Die Entschädigungen für die Inkonvenienzen des Spitalpersonals, werden in einer besonderen Verordnung geregelt.

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