Hochwasserschutzprojekt genehmigt
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Grossrätliche Kommission genehmigt Hochwasserschutzprojekt und lehnt spezielle Einzonung in Niederwil ab
Das Bauprojekt für den Hochwasserschutz Villmergen / Hilfikon wurde in der Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) problemlos genehmigt. Die Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Niederwil war in einem Punkt umstritten. Nach eingehender Diskussion lehnte die Mehrheit der Kommission die Gewerbe- und Industriezone "Fendler" ab.
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat an ihrer Sitzung vom 29. Mai 2009 das Bauprojekt für den Hochwasserschutz Villmergen und Hilfikon und die Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland der Gemeinde Niederwil beraten. Bei beiden Vorlagen folgte die Kommission schliesslich den Vorschlägen des Regierungsrats.
Hochwasserschutz am Erusbach in Villmergen / Hilfikon
Die intensiven Regenfälle der letzten Jahre führen vielerorts dazu, dass Massnahmen zum Schutz von Siedlung und Verkehr notwendig sind. Dies anerkannten die Mitglieder der Kommission. Sie stimmten dem Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb von Hilfikon und einem Teilausbau des Erusbachs in Villmergen zu. Das Projekt nimmt auf die Natur bestmöglich Rücksicht, und auch der Damm fügt sich gut in die Landschaft ein. Zudem sind Ersatzaufforstungen und ökologische Ausgleichsmassnahmen am Gewässer vorgesehen. Daneben war die Vorlage in der Kommission unbestritten.
Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland Niederwil
Die Gemeindeversammlung von Niederwil beschloss im Juni 2008 die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland. Zudem wurde damals einem Antrag des Eigentümers eine Parzelle im Gebiet "Fendler" in die Industrie- und Gewerbezone einzuzonen, an der Gemeindeversammlung mit knappem Mehr zugestimmt. Diese Einzonung führte in der Kommission zu intensiven Diskussionen. Einige Mitglieder vertraten die Meinung, dass dieser Gemeindeversammlungsentscheid zu respektieren sei. Zudem verfüge die Gemeinde kaum über eingezonte Flächen, die neuem Gewerbe zur Verfügung stehen würden. Die Mehrheit der Kommission stellte die übergeordneten Interessen vor. Die Inselzone widerspreche der im Leitbild der Gemeinde festgehaltenen sinnvollen qualitativen Entwicklung. Die Gemeinde verfüge über genügend Reserven an eingezonten Flächen. Zudem grenze die Parzelle unmittelbar an die Reussuferschutzzone, die als "Landschaft von kantonaler Bedeutung" eingestuft ist. Diese Argumente führten dazu, dass die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen dem Antrag des Regierungsrats folgte und der Nutzungsplanung im Allgemeinen zustimmte, die Einzonung im Gebiet "Fendler" jedoch ablehnte.