Hochwassermanagement im Kanton Aargau
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UBV genehmigt Antrag zur Richtplananpassung einstimmig
Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) hat einer Vorlage zum gesamtheitlichen Hochwassermanagement zugestimmt und damit die Weichen für eine nachhaltige Prävention und Schadenreduzierung gestellt.
Mit dem Hochwasser vom August 2005 "in eindrücklicher Erinnerung" hat die grossrätliche Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) unter dem Vorsitz von Erwin Berger an ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2005 eine Vorlage zur Richtplananpassung zum Hochwassermanagement im Kanton Aargau einstimmig genehmigt.
Gemäss Botschaft des Regierungsrats wären ohne die bereits getroffenen Massnahmen die Schäden beim Hochwasser vom August 2005 wesentlich höher ausgefallen. Vieles sei aber noch zu tun, um bei einem nächsten Ereignis im ganzen Kanton nach Möglichkeit Schäden zu mindern oder gar zu vermeiden. Mit der beantragten Richtplananpassung wird die behördenverbindliche Grundlage für die Umsetzung der Gefahrenkarte und Massnahmenplanungen geschaffen. Das gesamtheitliche Hochwassermanagement umfasst die Hochwasser-Vorsorge, den Wasserbau, die Hochwasser-Abwehr und die Elementarschaden-Versicherung.
Die Realisierung des Hochwassermanagements erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und verschiedenen Interessengruppen. In Anbetracht dessen zeigten sich die Kommissionsmitglieder erfreut darüber, dass der Hauseigentümerverband mit der Vorlage zum Hochwassermanagement einverstanden ist.
Im Rahmen des Hochwassermanagements sollen, so ging aus der Diskussion hervor, Gefahren bewusst gemacht und das Verhalten im Falle eines Hochwassers festgelegt werden. Sich umfänglich vor einem Hochwasser zu schützen, sei nicht möglich. Des Weiteren wurde betont, dass Massnahmen zur Prävention und Schadenreduzierung wirtschaftlich und verhältnismässig zu sein hätten. Die Beratung der Vorlage zur Richtplananpassung ist im Grossen Rat für den Januar vorgesehen.