Harmonisierung des öffentlichen Verkehrs
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Neues kantonales Gesetz vor dem Grossen Rat
Der Regierungsrat legt die Botschaft für ein teilrevidiertes Gesetz über den öffentlichen Verkehr vor. Kern der Vorlage ist die Harmonisierung des Regional- und Agglomerationsverkehrs. Kanton und Gemeinden sollen neu das Angebot gemeinsam planen und paritätisch finanzieren.
Das aktuell gültige Gesetz über den öffentlichen Verkehr (ÖVG) hat verschiedene Mängel. Als nachteilig erweist sich insbesondere die Unterscheidung in Regional- und Agglomerationsverkehr. So hat die heutige Differenzierung grosse Be-lastungsunterschiede zwischen den Gemeinden zur Folge. Kernstück der Revision bildet daher die Harmonisierung des öffentlichen Verkehrs in Planung, Bestellung und Finanzierung. Neue einheitliche Regeln sollen zu Effizienzsteigerungen im Betrieb und zu Vereinfachungen im Vollzug führen. Mit der neuen Regelung ergibt sich für die Gemeinden eine ausgewogenere Belastung.
Kanton entlasten
In den Entlastungsmassnahmen 2003 des Kantons wurden für den öffentlichen Verkehr ein neues Finanzierungsmodell und eine Entlastung des Staatshaushalts um CHF 12 Mio. vorgesehen. Dazu ist eine je hälftige Beteiligung von Kanton und Gemeinden an den Abgeltungen erforderlich. Die vorliegende Revision schafft die dazu notwendige Gesetzesgrundlage.
Gemeinden und Regionen stärken
Kanton und Gemeinden planen das Angebot gemeinsam. Die Regionalplanungsverbände koordinieren die Anliegen der Gemeinden und beteiligen sich an der Entwicklung der Mehrjahresplanung sowie des Fahrplan-Angebots. Zudem stellen sie die Abstimmung mit den umliegenden Regionen sicher. Sowohl Gemeinden als auch Regionalplanungsverbände können dem Kanton Anliegen und Anträge zur Angebotsbestellung überweisen, welche dieser angemessen zu berücksichtigen hat. Der Kanton bestellt die gesamten Verkehrsleistungen bei den Transportunternehmen mit dem Ziel, Synergien optimal zu nutzen.
Die Revision greift im Weiteren die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene auf, vorab in der Agglomerationspolitik, welche eine integrale Sicht des Verkehrs nahe legt. In formeller Hinsicht geht es um eine Teilrevision. Vorgesehen sind ein schlankes Gesetz, ein Dekret sowie eine Verordnung zu Verfahren und Vollzug.