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Harmonisierung der Maturitätsprüfungen :
Maturität am Gymnasium Aargau wird neu konzipiert

Ab 2008 werden die Maturitätsprüfungen im Aargau erstmals aufgrund kantonal einheitlicher Vorgaben durchgeführt. Mit dieser Neukonzeption soll eine Harmonisierung der Prüfungen erreicht werden. Damit soll der hohe Qualitätsstandard der Maturität erhalten und die Position des Gymnasiums Aargau gegenüber den Hochschulen gestärkt werden.

Bis anhin war die Maturität im Aargau so konzipiert, dass es an jeder Schule, in jedem Fach und bei jeder Lehrperson eine eigene Prüfung gab. Dies soll sich ändern. Für die Maturitätsprüfungen am Gymnasium Aargau werden ab Sommer 2008 einheitliche Vorgaben eingeführt. Auf Basis dieser Vorgaben wird es künftig pro Schule und Fach eine einheitliche Prüfung geben. In den Grundlagenfächern sind die Prüfungen absolut identisch, bei den Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern sind die geprüften Kompetenzen und Anforderungsniveaus identisch, während beim Inhalt Varianten möglich sind. Zudem wird an allen Schulen das Prüfungsverfahren vereinheitlicht. Durch diese Harmonisierung werden die Prüfungsresultate über alle Gymnasien hinweg vergleichbar. Für die Studierenden wird damit eine bessere Prüfungs- und Leistungsgerechtigkeit erreicht.

"Gymnasium Aargau gegenüber den Hochschulen stärken"

Anlässlich einer Medienkonferenz betonte Regierungsrat Rainer Huber, dass mit diesem Schritt die Position der aargauischen Maturität gegenüber den Hochschulinstitutionen gestärkt werde. "Wer am Gymnasium Aargau eine Maturität erworben hat, erwirbt damit nicht nur die allgemeine Studierfähigkeit, sondern beweist eine hohe Leistungsfähigkeit", unterstrich der Bildungsdirektor.

Überfachliche und fachspezifische Richtlinien

Die Rahmenvorgaben für die insgesamt 29 Prüfungsfächer wurden in den letzten Monaten von den Fachschaftsdelegierten erarbeitet. Fachexpertinnen und -experten haben diesen umfassenden Prozess geleitet. Damit sind gemäss Martin Burkard, Präsident der Rektorenkonferenz des Gymnasiums Aargau, in einem kooperativen Prozess schulhausübergreifend verbindliche Prüfungsstandards geschaffen worden. Sie erfüllen die Bildungsziele des Maturitäts-Anerkennungsreglements und des Bildungsplans Aargau ebenso wie kantonale und schulische Richtziele.

Neu eine Maturitätsprüfungskommission

Als weitere Neuerung gibt es nur noch eine Maturitätsprüfungskommission anstatt wie bis anhin deren drei. Sie stellt die zeit- und fachgerechte Durchführung der Maturitätsprüfungen sicher. Schliesslich ist neu das Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) für den Maturitätsprüfungsentscheid zuständig und nicht mehr der Erziehungsrat.

Der gesamte Prozess sowie die erarbeiteten Richtlinien werden durch die Universität Freiburg wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Ein erster vorliegender Zwischenbericht attestiert den kantonalen Richtlinien eine gute Qualität und bezeichnet diese als grossen Schritt in Richtung Harmonisierung. Gemäss Professor Franz Baeriswyl, Universität Freiburg, übernehme der Kanton Aargau damit eine Pionierrolle: "Die entwickelte Standardisierung der Maturitätsprüfungen ist sinn- und massvoll. Sie könnte schweizweit Schule machen."

In einer nächsten Etappe wird nun eine Testprüfung durchgeführt. "Deren Evaluation wird zeigen, wie weit eine Harmonisierung bei den Prüfungsfragen und-normen schon erreicht ist und inwiefern dieser Prozess noch verbessert werden kann", führte Erziehungsrat Peter Hägler aus.

  • Departement Bildung, Kultur und Sport