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Hans Zbinden handelte rechtens :
Chef des kantonalen Steueramtes durch Gutachten rehabilitiert

Bei der Besteuerung von alt Regierungsrat Thomas Pfisterer ist alles mit rechten Dingen zugegangen. Zu diesem Schluss kommt der externe Experte Professor Martin Zweifel vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in seinem Gutachten.

In seinem Rechtsgutachten zuhanden des Regierungsrates hält Prof. Dr. Martin Zweifel, Präsident der 2. Abteilung am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, wörtlich Folgendes fest: "Die auf dem Ruhegehalt von Dr. Thomas Pfisterer am 20. Juni 1995 durch die Steuerkommission Aarau vorgenommene Zwischenveranlagung wurde von dieser Kommission mit Einspracheentscheid vom 24. November 1995 zu Recht aufgehoben." Auch beim Abzug des SBB-Generalabonnements ist alt Regierungsrat Pfisterer vom kantonalen Steueramt laut Gutachten praxisgemäss und rechtsgleich behandelt worden, d.h. gleich wie jeder andere Steuerpflichtige.

Gestützt auf das Gutachten Zweifel hat der Regierungsrat die sozialdemokratische Interpellation (Anfrage) vom März 2000 "betreffend rechtsgleiche Anwendung des Steuergesetzes" beantwortet. Der Regierungsrat betont in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort: "Es hat keine unzulässige Privilegierung des betroffenen Steuerpflichtigen stattgefunden." Der Vorwurf der rechtsungleichen Behandlung von Steuerpflichtigen habe sich in keiner Weise bestätigt, was durch verschiedenste Praxisbeispiele aus dem ganzen Kanton belegt sei. Der Regierungsrat spricht daher den beteiligten Behörden und Beamten sein volles Vertrauen aus, insbesondere dem Chef des kantonalen Steueramts, Hans Zbinden.

Die SP-Interpellation und das externe Gutachten waren die Folge von Medienberichten, welche alt Regierungsrat Pfisterer und den Steuerbehörden der Stadt Aarau und des Kantons unsaubere Machenschaften vorgeworfen hatten. Mit Bezug auf diese Berichte stellt der Regierungsrat in der Interpellations-Antwort fest, es gebe keinerlei Hinweise auf einen Versuch Thomas Pfisterers, "eine ihm nicht gebührende steuerliche Vorzugsbehandlung wie etwa einen Abzug von Kochbüchern und dergleichen zu erwirken". Der Regierungsrat unterstreicht ferner, der Ende Juni aus dem Regierungsamt ausgeschiedene Thomas Pfisterer habe sich bei der Behandlung der Angelegenheit im Regierungsrat stets im Ausstand befunden.

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