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Hanftee: Verkaufsstopp war rechtens :
Vorwürfe gegen das Kantonale Laboratorium entkräftet

Das Aargauer Kantonslabor hat nachweislich völlig korrekt gehandelt, als es vor einem Jahr einen Verkaufsstopp für "Blue-Power"-Hanftee verfügte. Dies hält der Regierungsrat in Beantwortung einer Aufsichtsbeschwerde fest.

Die Firma Coop nahm anfangs 1999 die Hanf-Kräuterteemischung "Blue Power" aus dem Verkauf, nachdem das kantonale Laboratorium wegen Überschreitung des Grenzwertes von Delta-9-Tetrahydrocannibinol (THC) eine entsprechende Verfügung erlassen hatte. Im Sommer 1999 reichte die Lieferfirma Pur Fun Marketing mit Sitz in Hohenrain LU, vertreten durch Jean-Pierre Egger, Präsident des Vereins Schweizer Hanffreunde, eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Kantonale Laboratorium ein. Darin wird einerseits der Vorwurf erhoben, durch amtlich verfälschte Analysen sei es zu erheblichen finanziellen Einbussen gekommen. Anderseits richteten sich die Vorwürfe gegen Kantonschemiker Dr. Peter Grütter. Der Regierungsrat hat diese Aufsichtsbeschwerde nun ablehnend beantwortet.

Das zur Klärung beigezogene Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die vormals umstrittene Analysemethode selber entwickelt und geprüft. Mittlerweile verwendet das von der Firma Pur Fun Marketing für die Erstanalyse beauftragte Labor Simec Labor AG in Birsfelden nach eigenen Angaben ebenfalls diese geprüfte Analysemethode. Der Vorwurf einer bewussten Verfälschung der Analysen ist somit entkräftet. Eine Amtspflichtverletzung ist in keiner Art und Weise ersichtlich.

Die persönlichen Vorwürfe gegen Dr. Peter Grütter beziehen sich auf dessen Strafanzeige gegen den Präsidenten des Aargauischen Hanfproduzentenverbandes im Sommer 1996 nach mehreren rechtskräftigen Beanstandungen von hanfhaltigen Lebensmitteln wegen Überschreitung des THC-Grenzwertes. Dr. Grütter hat im Rahmen seines gesetzlichen Vollzugsauftrages Strafanzeige erhoben. Das Bezirksgericht Baden verurteilte den Betroffenen. Der Vorwurf eines "persönlichen Feldzuges gegen den einheimischen Hanf" ist völlig haltlos. Es gibt nicht die geringsten Anzeichen für eine Amtspflichtverletzung durch Kantonschemiker Dr. Peter Grütter.

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