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Handlungsbedarf im Asylbereich :
Der Kanton Aargau packt die Probleme an

Der Regierungsrat will die Situation im Asylbereich unter Kontrolle bringen. Nebst den Massnahmen auf kantonaler Ebene braucht es aber zusätzlich gesetzliche Änderungen auf Bundesebene, damit die Probleme im Wegweisungsvollzug gelöst werden können.

Die Zustände rund um den Bahnhof Aarau und auch in anderen Teilen des Kantons führten im Juli 2002 zur Bildung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe (Departement des Innern/Gesundheitsdepartement). Diese hatte den Auftrag, die aktuelle Situation zu analysieren und Lösungsansätze aufzuzeigen.

Regierungsrat Kurt Wernli führte an der heutigen Medienkonferenz aus, dass das Hauptproblem im Wegweisungsvollzug besteht. "Gegenwärtig halten sich im Kanton Aargau etwa 600 Personen auf, deren Wegweisungen aufgrund fehlender Reisedokumente nicht vollzogen werden können." Damit die Asylpolitik aber glaubwürdig bleibe, müssen hier von den Kantonen aber auch insbesondere vom Bund grosse Anstrengungen unternommen werden.

Im Rahmen seiner Möglichkeiten unternimmt der Kanton Aargau alles, um die Situation zu verbessern. Polizeidirektor Wernli betonte, dass ihm die Sicherheit der Bevölkerung ein grosses Anliegen sei. Die teilweise bereits umgesetzten Massnahmen der Polizei, des Migrationsamtes und des Kantonalen Sozialdienstes zielen alle darauf ab, dass unser Rechts- und Sozialstaat nicht ausgehöhlt wird.

Nebst der verstärkten Kontrolltätigkeit der Polizei wird das Migrationsamt vermehrt fremdenpolizeiliche Zwangsmassnahmen (Ein- und Ausgrenzungen) anordnen. Vom Kantonalen Sozialdienst wird dieses Vorgehen mit flankierenden Massnahmen unterstützt.

Um die Nachhaltigkeit der Massnahmen sicher zu stellen ist jedoch eine personelle Aufstockung bei allen involvierten Stellen unumgänglich.

Regierungsrat Wernli machte auch darauf aufmerksam, dass die Integration von Personen, denen Asyl gewährt wird, eine wichtige Aufgabe für Kanton und Gemeinden sei. "Personen, die verfolgt werden, soll Schutz gewährt werden. Dies zu beurteilen ist Sache der Bundesbehörden. Auf kantonaler und kommunaler Ebene geht es dann aber darum, diese Personen zu integrieren, d.h. ihnen eine Zukunftsperspektive hier in der Schweiz zu ermöglichen."

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