Handlungsbedarf im Asylbereich
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Forderungen des Regierungsrates des Kantons Aargau
Der Regierungsrat des Kantons Aargau hat in einem Brief an die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements dringend notwendige Verbesserungen im Asylbereich verlangt. Insbesondere brauche es ein verschärftes fremdenpolizeiliches Haftrecht und eine Erweiterung der Sanktionsmöglichkeiten für nicht kooperierende Asylbewerber.
Die im Oktober 2002 gestartete Aktion "Forte" der Kantonspolizei in enger Zusammenarbeit mit dem Migrationsamt, der Abteilung Straftrecht und dem Kantonalen Sozialdienst hat zu einer starken Beruhigung der Situation im und um den Bahnhof Aarau geführt. Die Aktion "Forte" wurde notwendig, weil ein aggressiver Drogenhandel - insbesondere durch schwarzafrikanische Asylbewerber - die öffentliche Ordnung und die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohner stark beeinträchtigte.
Mit einer stärkeren Polizeipräsenz allein können die Probleme im Asylbereich nicht gelöst werden. Insbesondere die Schwierigkeiten im Wegweisungsvollzug lassen sich damit nicht beheben.
Um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, sind verschiedene Massnahmen auf Bundesebene notwendig. So fordert der Regierungsrat, dass für abgewiesene Asylbewerber, die ihre heimatlichen Reisepapiere nicht selbstständig beschaffen, generell zur Sicherstellung des Wegweisungsvollzugs eine Haft angeordnet werden kann. Zudem sollen Eingrenzungen kleinräumiger als heute verfügt werden können. Des weiteren soll den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden, verbindliche Präsenzpflichten in den Unterkünften festzulegen - insbesondere während der Nacht. Das Asylverfahren soll weiter gestrafft und die Kooperation mit den EU-Staaten im Asylbereich soll verstärkt werden. Des weiteren soll auch ein Verbot von Mobiltelefonen für Asylbewerber in Betracht gezogen werden, da diese vielfach im Drogenhandel in grossem Ausmass missbräuchlich eingesetzt werden.
Der Regierungsrat anerkennt in seinem Brief die verschiedenen Massnahmen, die der Bund bereits umgesetzt oder geplant hat. Er begrüsst die Verbesserungen, die mit dem Entwurf des Ausländergesetzes und der Teilrevision des Asylgesetzes vorgesehen sind. Zusätzlicher Handlungsbedarf ist aber gegeben. Zudem muss die Umsetzung der Massnahmen beschleunigt werden. Der Regierungsrat hat dies dem Bund mit seinem Brief ganz klar signalisiert.