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Hallwilerseeschutzdekret bleibt umstritten :
Kommissionsberatung zum Hallwilerseeschutzdekret und zur neuen Wassernutzungsgesetzgebung abgeschlossen

Nach kontroverser Diskussion sprach sich die Mehrheit der grossrätlichen Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) für die umstrittene Änderung des Hallwilerseeschutzdekrets aus. Ebenfalls verabschiedet wurde das neue Wassernutzungsgesetz und das Wassernutzungsabgabendekret.

An den Sitzungen vom 14. und 21. Februar 2008 hat die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung unter dem Vorsitz von Erwin Berger (Boswil) die Änderung des Hallwilerseeschutzdekrets, das Wassernutzungsgesetz in zweiter Beratung und das Wassernutzungsabgabendekret genehmigt.

Änderung Hallwilerseeschutzdekret

Seit dem Jahr 2005 finden beim Restaurant Schifflände in Birrwil in den Sommermonaten regelmässig Operettenaufführungen auf einem Floss statt. Diese Veranstaltungen sind gemäss Hallwilerseeschutzdekret nicht zonenkonform. Die Veranstalter haben für den Aufbau des Flosses jeweils eine Ausnahmebewilligung erhalten. Letztes Jahr wurde explizit darauf hingewiesen, dass künftig keine neuerliche Ausnahmebewilligung mehr erteilt wird. Bereits 2006 ist eine Motion eingereicht worden, mit dem Ziel, das Hallwilerseeschutzdekret so abzuändern, dass entsprechende kulturelle Veranstaltungen künftig ohne Ausnahmebewilligung durchgeführt werden können. Der Regierungsrat schlägt nun vor, das Hallwilerseeschutzdekret wie folgt anzupassen: Wo eine ausreichende Infrastruktur vorhanden ist, sollen in bestimmten Wasserzonen Bauten für kulturelle Kleinveranstaltungen zugelassen werden. Aufgrund der starken Opposition soll diese Änderung zeitlich beschränkt werden. Auch in der Fachkommission war die Dekretsänderung stark umstritten. Die Gegner sprachen von einer Salamitaktik, mit der das Schutzdekret nach und nach geschwächt werde und von einer Rechtsungleichheit gegenüber andern Seeanstössern. Die Befürworter sahen in der Anpassung eine Möglichkeit, lokale Kultur zu fördern und sprachen von einer vernachlässigbaren ökologischen Belastung. Nach einer heftigen Diskussion setzten sich die Befürworter schliesslich durch.

Wassernutzungsgesetzgebung

Die Kommission verabschiedete in zweiter Beratung auch das Wassernutzungsgesetz (WnG) und das Wassernutzungsabgabendekret (WnD). Die bei der ersten Beratung gestellten Prüfungsanträge sind ausreichend beantwortet worden und sind in die Gesetzgebung eingeflossen. Nachdem die Sachfragen geklärt und einige redaktionelle Änderungen vorgenommen worden sind, stimmte die Fachkommission beiden Vorlagen grossmehrheitlich zu.

Im Grossen Rat werden sowohl die Änderung des Hallwilerseeschutzdekrets wie auch die neue Wassernutzungsgesetzgebung voraussichtlich im kommenden März beraten.

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