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Grundbuchabgaben sollen beibehalten werden :
Einnahmenausfall von jährlich 36 Millionen Franken ist nicht verkraftbar

Bei einem Verzicht auf die Besteuerung von grundbuchlichen Vorgängen wie Eigentumsübertragungen an Liegenschaften und Errichtungen von Schuldbriefen würden dem Kanton jährlich rund 36 Millionen Franken Einnahmen für die Erfüllung seiner Aufgaben fehlen. Angesichts der drohenden Defizite von über 100 Millionen Franken pro Jahr beantragt der Regierungsrat, die Grundbuchabgaben in der heutigen Form beizubehalten. Es ist aus Sicht des Regierungsrats nicht zu verantworten, auf eine wichtige Einnahmenquelle für die Finanzierung der staatlichen Aufgaben zu verzichten.

Der Grosse Rat hat am 13. Januar 2015 gegen den Antrag des Regierungsrats die von der SVP-Fraktion in einer Motion vom 16. März 2010 verlangte Abschaffung des Steueranteils der Grundbuchabgaben im Rahmen der 1. Beratung mit 65 gegen 60 Stimmen knapp gutgeheissen. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat die Botschaft zur 2. Beratung mit der notwendigen Gesetzesänderung und dem Entwurf eines Grundbuchgebührendekrets zur Umsetzung der Motion überwiesen. Unverändert beantragt er dem Grossen Rat, von einer Umsetzung abzusehen.

Seit Jahresbeginn haben sich die finanzpolitischen Perspektiven für den Kanton Aargau weiter verschlechtert. Es bedarf zahlreicher einschneidender Massnahmen, um die drohenden Defizite von jährlich über 100 Millionen Franken abzuwenden. Damit verbunden ist ein spürbarer Abbau der Dienstleistungen für die Bevölkerung des Kantons. Bereits im Rahmen der Leistungsanalyse wurden verschiedene Massnahmen in der Zuständigkeit des Grossen Rats und des Regierungsrats mit grossen Einsparungen realisiert.

Der Regierungsrat beantragt deshalb auch im Rahmen der 2. Beratung das Nichteintreten auf die Gesetzesänderung. Angesicht der bereits erfolgten und noch weiter notwendigen Einsparungen wäre der Einnahmenausfall von jährlich rund 36 Millionen Franken nicht verkraftbar.

Im interkantonalen Vergleich ist die Belastung durch die Grundbuchabgaben im Kanton Aargau tief.

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Weitere Unterlagen unter folgendem Link: Grosser Rat

  • Departement Volkswirtschaft und Inneres
  • Regierungsrat