Grossratswahlmodell mit Sperrklausel
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Botschaft zum Grossratswahlgesetz zur 2. Beratung verabschiedet
Der Regierungsrat hat die Botschaft zur 2. Beratung des Grossratswahlgesetzes verabschiedet. Er hält am Doppelten Pukelsheim als neuem Wahlsystem fest und übernimmt den Beschluss des Grossen Rats aus der 1. Beratung für ein Quorum von 5%, das in einem Bezirk erreicht werden muss. Auf Listenverbindungen will er nach wie vor verzichten.
In 1. Beratung beschloss der Grosse Rat das neue Wahlmodell (Doppelter Pukelsheim) mit klarem Mehr. Gleichzeitig überwies er auf die 2. Beratung hin verschiedene Prüfungsaufträge, welche die Thematik der Quoren und der Listenverbindungen betrafen. Zur Klärung der damit verbundenen Rechtsfragen liess der Regierungsrat ein unabhängiges Rechtsgutachten erstellen.
Nach Auffassung der Gutachter sind im Kanton Aargau die Voraussetzungen für die Einführung von Quoren nicht erfüllt, weil bei einem Einzug kleinerer Parteien in den Grossen Rat keine Beeinträchtigung der Handlungsfähigkeit des Parlaments und der Regierung droht. Gleichwohl hat der Regierungsrat Verständnis für die Argumente verschiedener Parteien, die eine Sperrklausel verlangen. Auch im Kanton Zürich wurde ein massvolles Quorum von 5% eingeführt, das in einem Wahlkreis erreicht werden muss. Die Parlamentswahlen haben im Kanton Zürich nach diesem Modus stattgefunden, ohne dass das Bundesgericht angerufen worden wäre und korrigierend eingegriffen hätte.
In der Botschaft für die 2. Beratung übernimmt der Regierungsrat deshalb den Beschluss des Grossen Rats aus der 1. Beratung für die Einführung eines solchen Quorums, auch wenn ein gewisses Prozessrisiko im Fall einer Beschwerde an das Bundesgericht besteht. Anders als bei den Wahlsystemen, die als Ganzes bundesverfassungswidrig sind, beschränkt sich jedoch das Prozessrisiko auf die Quorumsregelung. Weitergehende Quoren lehnt der Regierungsrat aus rechtlichen und politischen Gründen ab.
Listenverbindungen will der Regierungsrat nach wie vor nicht zulassen. Sie sind systemfremd, bringen den Parteien keine nennenswerten Vorteile und führen zu komplizierteren Sitzverteilungen. Auch der Kanton Zürich hat auf Listenverbindungen bewusst verzichtet.
Die aargauischen Behörden sind gemäss Bundesgericht verpflichtet, auf die Grossratswahlen 2009 hin ein verfassungskonformes Wahlmodell zu schaffen. Ein 2. Mal wird das Bundesgericht ein verfassungswidrig zustandegekommenes Wahlresultat nicht tolerieren, weshalb es überaus wichtig ist, jetzt ein rechtmässiges Wahlsystem einzuführen.