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Grossratswahlen: Vorverfahren gestartet :
Anmeldefrist ist der 15. Dezember 2008

Bis spätestens 15. Dezember 2008 müssen die Parteien und Gruppierungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Grossratswahlen vom 8. März 2009 melden. Das Vorverfahren ist mit der Publikation im Amtsblatt vom 15. September 2008 eröffnet worden.

Am 8. März 2009 findet die Gesamterneuerungswahl des Grossen Rats für die Amtsdauer vom 1. April 2009 bis 31. März 2013 statt. Die Verfahrensvorschriften sind im Grossratswahlgesetz (Gesetz über die Wahl des Grossen Rats) und in der dazu gehörenden Verordnung geregelt, die per 1. Juli 2008 in neuer Auflage erschienen ist.

Das Vorverfahren ist mit der Publikation im Amtsblatt vom 15. September 2008 eröffnet worden. Weitere Informationen finden sich im Internet www.ag.ch/wahlbuero.

Wahlvorschläge ans Bezirksamt

Anmeldungen für Grossrats-Kandidaturen sind bis 15. Dezember 2008, 16.00 Uhr, beim jeweiligen Bezirksamt einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Formulare erhältlich. Ein Leitfaden der Staatskanzlei enthält die wichtigsten Informationen zum Wahlverfahren und wird von den Bezirksämtern allen interessierten Parteien und Gruppierungen abgegeben.

Zuteilung der Mandate auf die Bezirke

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 9. September 2008 die Zuteilung der Mandate auf die Bezirke genehmigt. Der Grosse Rat besteht aus 140 Mitgliedern. Wahlkreise sind die 11 Bezirke. Bezirksweise ist die folgende Anzahl Mandate zu besetzen:

Aarau: 16
Baden: 30
Bremgarten: 16
Brugg: 11
Kulm: 09
Laufenburg: 07
Lenzburg: 12
Muri: 07
Rheinfelden: 10
Zofingen: 15
Zurzach: 07

  • Staatskanzlei