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Grossratswahlen: Regierungsrat schlägt Modell :
Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet

Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Revision der Kantonsverfassung und des Grossratswahlgesetzes verabschiedet. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Regierungsrat nochmals verschiedene Wahlmodelle einer Überprüfung unterzogen. Dabei hat sich gezeigt, dass das bereits in der Vernehmlassung vorgeschlagene Wahlsystem "Doppelter Pukelsheim" den Vorzug verdient.

Das neue Wahlsystem ist nach dem deutschen Mathematiker Prof. Friedrich Pukelsheim benannt. In der Stadt Zürich wurde es bei den Gemeinderatswahlen bereits eingesetzt. Die Zürcher Kantonsratswahlen 2007 werden ebenfalls nach diesem Modell erfolgen.

Abbild des Willens der Wählerschaft

Das Modell "Doppelter Pukelsheim" stellt sicher, dass jede Partei genau nach ihrem Rückhalt in der Wählerschaft im Parlament vertreten ist. In der Vernehmlassungsvorlage wurde ein Quorum (erforderlicher Stimmenanteil zur Erlangung eines Grossratsmandats) von 5 % vorgeschlagen, welches eine Partei in drei Bezirken erreichen müsste. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hat der Regierungsrat beschlossen, dass auf ein Quorum gänzlich verzichtet werden soll. Damit ist sichergestellt, dass die Sitzverteilung im Grossen Rat den Willen der Wählerschaft möglichst genau widerspiegelt. Aufgrund von Modellrechnungen kann davon ausgegangen werden, dass der Verzicht auf ein Quorum nicht zur Zersplitterung der politischen Kräfteverhältnisse führt.

Bezirke bleiben Wahlkreise

Die Bezirke entsenden nach wie vor ihre eigenen Vertreter in den Grossen Rat. Zunächst erhält nämlich jeder Bezirk die ihm gemäss seiner Wohnbevölkerung zustehende Anzahl Mandate zugewiesen. Anschliessend werden in der Oberzuteilung alle 140 Grossratssitze auf die Parteien gemäss ihrer gesamtkantonalen Stärke verteilt. Im Rahmen der Unterzuteilung werden die Sitze so verteilt, dass alle Parteien und alle Wahlkreise die ihnen zustehende Anzahl Sitze erhalten.

Keine Alternativen

Verfassungsmässige Quoren liessen sich auch mit einer Reduktion der Anzahl Bezirke realisieren. Derartige einschneidende Änderungen in die gewachsenen Strukturen des Kantons lassen sich jedoch nicht schon auf die nächsten Grossratswahlen hin umsetzen. Das ebenfalls verfassungskonforme Modell "Wahlkreisverbände" ist in Bezug auf die Abbildung des Wählerwillens (Erfolgswertgerechtigkeit) nicht ebenbürtig und weist zusätzliche Nachteile auf.

Vorgabe des Bundesgerichts

Die Einführung eines neuen Wahlsystems geht auf ein Bundesgerichtsurteil zurück. Im Herbst 2004 stellte das Bundesgericht fest, dass das Verfahren zur Wahl des Grossen Rats der Bundesverfassung widerspricht. Aufgrund der Verkleinerung des Grossen Rats auf 140 Sitze hatte sich das in den einzelnen Wahlkreisen (Bezirken) erforderliche Quorum auf ein unzulässiges Mass erhöht. Das Bundesgericht verlangt, dass ein Quorum den Wert von 10 % nicht übersteigen darf. Das aargauische Wahlsystem muss deshalb auf die nächsten Grossratswahlen im Jahr 2009 revidiert werden.

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