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Grossratskommission unterstützt Leistungsanalyse

Die Kommission für Aufgabenplanung und Finanzen (KAPF) befasste sich an sechs Sitzungen mit der vom Regierungsrat unterbreiteten Leistungsanalyse und lies die Ergebnisse der Vorberatungen durch die Fachkommissionen in ihre Stellungnahme einfliessen.

Unbestritten in der Kommission ist die Notwendigkeit eines auf die Dauer ausgeglichenen Staatshaushalts. Eine Minderheit sieht den Weg dahin vor allem in der Steigerung der Einnahmen und wollte deshalb nicht auf die Vorlage eintreten, da diese auch einen Leistungsabbau zur Folge hat. Die Mehrheit befand den vom Regierungsrat beantragten Weg aber als richtig und trat auf die Vorlage ein.

Einzelne Massnahmen bestritten

Verschiedene der unterbreiteten Massnahmen waren in der Kommission unbestritten. Während sich die einen gegen den Abbau bei den Leistungen wehrten, wehrten sich andere gegen die Verlagerung von Kosten auf Gemeinden und Private. Mit wechselnden Mehrheiten werden aber die meisten Massnahmen – teilweise knapp – dem Parlament zur Annahmen empfohlen. Mehrheitlich abgelehnt wurden lediglich folgende Massnahmen:

  • 605-01 Verrechnung von Anfragen für die Behandlung
  • von Baugesuchen
  • 625-04 Gebührenerhöhung für die Nutzung und Inanspruchnahme öffentlicher Oberflächengewässer
  • 625-05 Erhöhung Gemeindeanteil Wasserbau
  • 625-07 Befristete Mitfinanzierung von Hochwasserschutzprojekten durch die Aargauische Gebäudeversicherung
  • 645-01 Reduktion Beiträge Forstreviere

Weitere Entlastungen gefordert

Der Mehrheit der Kommission gehen die Vorschläge des Regierungsrats ausgabenseitig zu wenig weit. Deshalb wurden verschiedene Prüfungsanträge überwiesen. Diese kann der Regierungsrat mit der Botschaft zur zweiten Beratung der Leistungsanalyse oder dem Aufgaben- und Finanzplan 2015 beantworten. Die gewichtigsten Prüfungsanträge sind folgende:

  • Prüfungsantrag Senkung Personalaufwand Verwaltungs-personal um 2 Prozent bis 2016
  • AB 310 Volksschule: Abklären, mit welchen Massnahmen erreicht werden kann, dass die durchschnittliche Abteilungsgrösse wieder auf zirka 20 bis 22 Schülerinnen und Schüler steigt.
  • AB 310 Volksschule: Prüfung Verzicht oder Verschiebung Umsetzung Lehrplan 21

Das Geschäft geht nun zur Stellungnahme an den Regierungsrat und soll im Grossen Rat am 24. Juni und 1. Juli 2014 beraten werden.

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