Hauptmenü

Alle Medienmitteilungen

Grossratskommission stimmt Kulturlastenausgleich zu :
Beitritt zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen

Die grossrätliche Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat der Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen mit grosser Mehrheit zugestimmt. Auf den 1. Januar 2008 ist die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) in Kraft getreten. Ein wichtiger Pfeiler der NFA ist die Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit.

An ihrer Sitzung vom 27. August 2009 hat die BKS-Kommission dem Beitritt des Kantons Aargau zur Vereinbarung über die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft voraussichtlich am 22. September 2009.

Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) wurde das Instrument des interkantonalen Lastenausgleichs geschaffen. Bestimmte Zentrumslasten können damit gerechter zwischen den Kantonen verteilt werden. Die wichtigsten Modalitäten zur interkantonalen Zusammenarbeit mit Lastenausgleich sind in der interkantonalen Rahmenvereinbarung (IRV) festgehalten. Der Grosse Rat hat ihr am 14. März 2006 zugestimmt. Kernelemente der NFA sind der neue Finanzausgleich (Ressourcenausgleich, Lastenausgleich) und die Reorganisation der Aufgabenteilung (Aufgabenentflechtung, neue Formen der Zusammenarbeit bei Verbundaufgaben). Der Bund kann in gewissen Bereichen interkantonale Verträge als allgemein verbindlich erklären oder Kantone zur Beteiligung an interkantonalen Verträgen verpflichten. Zu diesen Bereichen gehören auch "Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung".

Von den anrechenbaren Kosten der Kultureinrichtungen wird zuerst ein Standortvorteil für Zürich und Luzern von 25 Prozent abgezogen. Die Kosten des Kantons Aargau berechnen sich gemäss dem Anteil der Aargauerinnen und Aargauer unter den Besuchern des Zürcher Schauspielhauses, Opernhauses und der Tonhalle sowie des Luzerner Theaters, Sinfonieorchesters und Kultur- und Kongresszentrums. Der Kanton Aargau erhält aufgrund seines Kulturangebots in Form des Stapferhauses und des Museums Aargau einen zusätzlichen Rabatt von zehn Prozent. Weitere aargauische Kulturinstitutionen lassen sich nicht anrechnen, weil dann auch das vergleichbare Kulturangebot der Kantone Zürich und Luzern mitzuberücksichtigen wäre.

Der Beitritt zur Vereinbarung erachtet die Kommission als Gewinn für die Kultur, für die Wirtschaft, den Standort und durch das Angebot an hochqualifizierten Darbietungen als Verbesserung der Lebensqualität.

Sämtliche Fraktionen sind auf das Geschäft eingetreten. Einzelne Stimmen äusserten Bedenken, dass mit dem Beitritt auch kulturelle Angebote mit fragwürdigem Niveau finanziert werden. Der Kanton Aargau kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren auf das Ende einer Abgeltungsperiode aus der Vereinbarung austreten. Die Vereinbarung soll auf das Jahr 2010 in Kraft gesetzt werden.

  • Grosser Rat