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Grossratskommission für neues Energiegesetz :
Keine Grundnahrungsmittel um Energie zu erzeugen

Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) befürwortet die vom Regierungsrat in zweiter Beratung vorgeschlagene Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes.

An ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2011 hat die Kommission UBV dem Entwurf des Regierungsrats für ein neues Energiegesetz zugestimmt.

Die Kommission sprach sich allerdings unter anderem für ein Verbot der Nutzung von Grundnahrungsmitteln zur Energieerzeugung aus. Ausserdem möchte sie die Möglichkeit zum Abschluss von Abgeltungsvereinbarungen für Standortgemeinden auf grosse Energieerzeugungsanlagen beschränken. Zu diskutieren gaben auch die Voraussetzungen für den Ersatz oder die Neuinstallation von Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen, ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen oder mobile Heizungen im Freien. Auch die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Grossem Rat und Regierungsrat war teilweise umstritten.

Hinsichtlich der Volksinitiative der SP "Für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung im Kanton Aargau" stellte sich die Frage, wann Änderungen der Beteiligungsverhältnisse an der AEW Energie AG dem fakultativen Referendum unterstehen sollen. Die Kommission hat sich dafür entschieden, diese Grenze bei einer Veräusserung von fünfzig Prozent oder mehr anzusetzen.

Der Grosse Rat wird voraussichtlich am 10. Januar 2012 über das Geschäft beraten.

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