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Grossratskommission befürwortet neues Fischereigesetz :
Richtplanänderung Staffelbach und Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds genehmigt

An ihrer Sitzung vom 24. Mai 2012 sprach sich die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) für das totalrevidierte Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei des Kantons Aargau aus. Sie genehmigte zudem eine Anpassung des Siedlungsgebiets in Staffelbach sowie das vom Regierungsrat in zweiter Lesung vorgeschlagene Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen.

Das neue Fischereigesetz soll das geltende Gesetz aus dem Jahr 1862 ersetzen. Das Bundesgesetz über die Fischerei regelt den Schutz der Wassertiere und ihrer Lebensräume weitgehend. Es ist jedoch Aufgabe der Kantone, die nachhaltige Bewirtschaftung der Fisch- und Krebsbestände sicherzustellen. Die Kommission legte insbesondere Wert darauf, dass die Rechte der Inhaber bestehender privater Fischereirechte möglichst unverändert bleiben. Gleichzeitig sollen Natur- und Tierschutz gewährleistet sein. Die Kommission sah ihre Anliegen weitgehend berücksichtigt und folgte mit grosser Mehrheit den Vorschlägen des Regierungsrats.

Richtplananpassung Staffelbach

Die Firma Fischer Kies + Beton AG baut in Staffelbach im Gebiet „Stolten/Unterhüsli“ seit 1962 Kies ab. Daneben betreibt sie eine Recyclinganlage für Bauabfälle. Für die bestehenden und geplanten Betriebsanlagen sollen nun differenzierte Gewerbezonen eingerichtet werden. Die Teiländerung der Nutzungsplanung vergrössert das Siedlungsgebiet in Staffelbach um 5,51 Hektaren und reduziert die Fruchtfolgeflächen um 2,44 Hektaren. Allerdings kann eine heute bereits teilweise rekultivierte Fläche von 6,4 Hektaren unter Umständen den Fruchtfolgeflächen zugewiesen werden. Die Kommission UBV wollte vor allem den Lärmschutz für die Anwohner und die Durchgängigkeit des vorhandenen Wildtierkorridors sichergestellt wissen. Am Ende genehmigte sie die vom Regierungsrat vorgeschlagene Anpassung des Richtplans ohne Änderungen.

Gesetz über die Nutzung des tiefen Untergrunds und die Gewinnung von Bodenschätzen (GNB)

Das vom Regierungsrat in zweiter Lesung vorgelegte GNB und die entsprechende Änderung der Kantonsverfassung gaben in der Kommission UBV kaum zu Diskussionen Anlass. Die Kommission stimmte den Vorschlägen des Regierungsrats zu.

Die Vorlagen werden voraussichtlich am 19. Juni 2012 im Grossen Rat beraten.

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