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Grossrats-Wahlen: Vorverfahren gestartet :
Anmeldefrist ist der 6. Dezember 2004

Bis spätestens 6. Dezember 2004 müssen die Parteien und Gruppierungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Grossratswahlen vom 27. Februar 2005 melden. Das Vorverfahren ist mit der Publikation im Amtsblatt vom 6. September eröffnet worden.

Am 27. Februar 2005 findet die Gesamterneuerungswahl des Grossen Rates für die Amtsperiode vom 1. April 2005 bis 31. März 2009 statt. Die Verfahrensvorschriften sind im Gesetz über die Wahl des Grossen Rates von 1988 und in der dazu gehörenden Verordnung geregelt.

Das Vorverfahren ist mit Publikation im Amtsblatt vom 6. September eröffnet worden. Weitere Informationen finden sich im Internet www.ag.ch/wahlbüro.

Wahlvorschläge ans Bezirksamt

Anmeldungen für Grossrats-Kandidaturen sind bis 6. Dezember beim jeweiligen Bezirksamt einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Formulare erhältlich. Ein Merkblatt der Staatskanzlei enthält die wichtigsten Informationen zum Wahlverfahren und wird von den Bezirksämtern allen Interessierten abgegeben.

Diese erste Bekanntmachung betrifft jene Informationen, die unabhängig vom Ausgang der Abstimmung vom 26. September zur Änderung des Grossratswahlgesetzes gelten. Nach der Volksabstimmung wird die Staatskanzlei weitere Informationen publizieren.

Neu: 140 statt 200 Mitglieder

Der Grosse Rat besteht neu aus 140 Mitgliedern. Wahlkreise sind die 11 Bezirke. Bezirksweise ist die folgende Anzahl Sitze zu besetzen:Aarau: 16
Baden: 30
Bremgarten: 16
Brugg: 11
Kulm: 09
Laufenburg: 06
Lenzburg: 12
Muri: 07
Rheinfelden: 10
Zofingen: 15
Zurzach: 08

  • Staatskanzlei