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Grossrätliche Kommission stimmt dem neuen Sportgesetz zu :
Anpassungen, die der Regierungsrat auf die zweite Beratung hin vorgenommen hat, führen zu Diskussionen

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) unterstützt erneut die Hauptstossrichtungen des neuen Sportgesetztes: regionale und kantonale Koordination im Infrastrukturbereich, Übernahme sportethischer Grundsätze und neue Möglichkeiten der Finanzierung im Sportbereich.

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder begrüsst die Schaffung des Sportgesetzes und die damit verbundenen Möglichkeiten zum Beispiel in der regionalen und kantonalen Zusammenarbeit im Bereich Sportinfrastruktur (Schaffung von Sportanlagenkonzepten und eines kantonalen Sportanlageninventars) oder in der Finanzierung, die neu auch Mittel aus dem ordentlichen Budget vorsieht. Das Eintreten war entsprechend kaum bestritten und der Antrag, nicht auf die regierungsrätliche Botschaft einzutreten, wurde deutlich abgelehnt.

Anpassungen auf die zweite Beratung

Die im ersten Entwurf zum Sportgesetz vorgesehene Möglichkeit der Finanzierung von Programmen, Projekten sowie Sportanlagen von besonderem kantonalem Interesse und von grösserer finanzieller Tragweite mit Mitteln aus dem ordentlichen Budget führte zu einem Prüfungsauftrag. Der Regierungsrat sollte auf die zweite Beratung eine Formulierung ausarbeiten, dass die ordentlichen Mittel nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn im Swisslos-Sportfonds die notwenigen Beträge nicht vorhanden sind. Die Neuformulierung des entsprechenden Paragrafen (§ 10 Beiträge), mit welcher das Anliegen des Prüfungsauftrags umgesetzt wird, wurde in der Kommission mehrheitlich positiv zur Kenntnis genommen.

Ein neuer Antrag aus der Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS), Programme und Projekte von dieser Finanzierungsmöglichkeit auszuschliessen, sodass diese ausschliesslich mit Mitteln aus dem Swisslos-Sportfonds zu finanzieren seien, fand keine Mehrheit.

Die Umformulierung des Paragrafen zu den sportethischen Grundsätzen (§ 3) traf in der Kommission nicht nur auf Zustimmung. Es meldeten sich auch kritische Stimmen, die den Wegfall der Begriffe Integration und Inklusion bedauerten.

Eine klare Mehrheit der Kommissionsmitglieder unterstützt das neue Sportgesetz und empfiehlt dem Grossen Rat die Annahme der Vorlage.

Das Sportgesetz wird voraussichtlich im Oktober 2025 im Grossen Rat diskutiert und die Inkraftsetzung der neuen Rechtsgrundlagen ist im ersten Quartal 2026 vorgesehen.

  • Grosser Rat