Graugänse verursachen Schäden im Reusstal
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Abschussbewilligung im Rahmen eines dreijährigen Versuches erteilt
Die Sektion Jagd und Fischerei hat in Absprache mit der Beratenden Kommission Reusstal und der Abteilung Landschaft und Gewässer des Baudepartements den Jagdgesellschaften Hermetschwil, Unterlunkhofen, Zufikon und Rottenschwil eine Bewilligung für den Abschuss einzelner, schadenstiftender Graugänse um den Reusstaler Flachsee erteilt. Mit diesem vorerst auf drei Jahre befristeten Versuch soll die Schadensituation in der Landwirtschaft entschärft werden.
Das Verbreitungsgebiet der Graugans erstreckt sich von Nordeuropa über das östliche Mitteleuropa und weiter über das Schwarze und Kaspische Meer bis nach Tibet. In Deutschland brüten heute etwa 5000 Paare. In der Schweiz wurde diese Vogelart bis vor 20 Jahren nur im Winter auf ihrem Flug nach Spanien und Nordafrika gelegentlich gesichtet. Selten überwinterten zudem einzelne Tiere in der Schweiz. Seit 1983 brüten Graugänse im Naturschutzgebiet am Flachsee. Diese Tiere, darin sind sich die Experten einig, waren nicht natürlich zugeflogen. Es handelte sich um verwilderte Parkvögel.
Die Graugans-Population hat seither kontinuierlich zugenommen. Heute findet man rund um den Flachsee etwa 60 Tiere. Die Gänse breiteten sich in den letzten Jahren aus und brüten heute auch in den benachbarten Kantonen Luzern und Zug am Sempacher-, Mauen- und Zugersee sowie in den Kantonen Genf, Freiburg (am Lac de la Gruyère) und Bern (am Fanel). In der Westschweiz überwintern zudem regelmässig mehrere hundert Tiere. Die Graugans muss daher heute als einheimische Wildgansart betrachtet werden. Somit ist sie bundes- und kantonalrechtlich geschützt.
Graugänse richten lokal Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen - insbesondere an Mais, Wintergetreide und Wiesland - an. Dies führte am Reusstaler Flachsee seit Beginn der 90er-Jahre zu Spannungen zwischen der Landwirtschaft und dem Natur- und Vogelschutz. Die Beratende Kommission Reusstal hat deshalb im Dezember 2002 das Finanzdepartement um eine Bewilligung für die Elimination des Graugansbestandes am Flachsee ersucht.
Befristete Abschussbewilligung erteilt
Das Finanzdepartement kommt dem Antrag der Beratenden Kommission Reusstal im Rahmen seiner kantonalen Kompetenzen entgegen. Mit Rücksicht auf den eidgenössischen Schutzstatus der Graugans und vor dem Hintergrund der rechtlichen Bestimmungen erteilt die Jagdverwaltung den Pächtern und Jagdaufsehern der Jagdreviere Hermetschwil, Unterlunkhofen, Zufikon und Rottenschwil im Rahmen eines dreijährigen Versuches die Bewilligung, Graugänse zu erlegen. Die Bewilligung tritt am 1. April 2003 in Kraft und ist an verschiedene Auflagen gebunden. So dürfen einzelne, schadenstiftende Graugänse ausschliesslich während der Hauptvegetationszeit zwischen dem 1. April und dem 30. September erlegt werden. "Die jagdlichen Massnahmen können nur in diesem Zeitfenster den gewünschten Effekt der Vergrämung erzielen", erklärt Jagdverwalter René Urs Altermatt. "Zudem werden auf diese Weise allenfalls wildziehende Wintergäste oder zum Verwechseln ähnliche Zugvogelarten wie die Saatgans nicht gefährdet."
Geschossen werden dürfen die Graugänse dabei nur auf gefährdeten beziehungsweise geschädigten landwirtschaftlichen Kulturen. In den Naturschutzzonen mit grösseren Stillgewässern bleibt die Jagd weiterhin verboten. Jeder Abschuss muss der Jagdverwaltung gemeldet werden. Der Erfolg der jagdlichen, aber auch nicht-jagdlichen Verhütungsmassnahmen wird vor Ort laufend überwacht.