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Gesundheitsgesetz wird dem Grossen Rat unterbreitet :
Der Regierungsrat nimmt Anliegen aus der Vernehmlassung auf

Der Regierungsrat legt dem Grossen Rat die Botschaft zum Gesundheitsgesetz vor. Verschiedene Anliegen aus der Vernehmlassung wurden darin aufgenommen. Das Parlament wird voraussichtlich im August/September ein erstes Mal darüber beraten.

Am 14. September 2007 startete die Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz. Verschiedene Exponenten, darunter Gemeinden, politische Parteien, Berufs- und andere Verbände sowie weitere Institutionen und Wirtschaftsvertreter hatten die Möglichkeit, sich bis am 14. Dezember 2007 zu dem Gesetzesentwurf zu äussern. In diesem Zeitraum sind beim Departement Gesundheit und Soziales mehr als 200 Stellungnahmen eingetroffen. Die Vernehmlassungsantworten wurden sorgfältig ausgewertet und dem Regierungsrat unterbreitet. Zahlreiche Vorschläge und Anregungen aus der Vernehmlassung wurden in der Überarbeitung berücksichtigt.

Breite Zustimmung zum Gesundheitsgesetz

Insgesamt fand das neue Gesundheitsgesetz eine gute Aufnahme. Zwei Drittel der Vernehmlassenden finden das neue Gesundheitsgesetz gut. Insbesondere die neuen Massnahmen im Bereich der Gesundheitsvorsorge wie Alkohol- und Tabakprävention sowie Passivrauchschutz werden begrüsst.

Anpassungen auf Grund der Vernehmlassung

Mit der breiten Zustimmung zum Gesundheitsgesetz sind verschiedene Änderungsvorschläge eingereicht worden, wovon nachfolgende zu Anpassungen geführt haben: Entsprechend dem Anliegen vieler Gemeinden wurde eine Ergänzung aufgenommen, die einen einheitlichen Qualitätsstandard der Mütter- und Väterberatung im gesamten Kanton gewährleistet. Ebenso auf Wunsch der Gemeinden ist vorgesehen, dass der Kanton im Bestattungswesen gewisse Grundsätze für das ganze Kantonsgebiet einheitlich festlegt. Neu soll im Bereich Komplementärmedizin dann eine Berufsausübungsbewilligung notwendig werden, wenn der Beruf mit einem eidgenössisch anerkannten Diplom geregelt ist. Das Werbeverbot im Bereich Tabak und Alkohol sieht ein Verbot für grossflächige Werbung wie beispielsweise Plakat-, Kino- oder Bandenwerbung vor. Als Ergänzung zum Gastgewerbegesetz wird neu die gesetzliche Grundlage für ein Abgabeverbot von Alkoholika an unter 16-Jährige sowie für Spirituosen an unter 18-Jährige geschaffen, um damit weit verbreiteten Umgehungshandlungen entgegen zu wirken. An den beiden Varianten im Passivraucherschutz wird vorläufig festgehalten. Dies angesichts der Tatsache, dass im Moment nicht feststeht, in welche Richtung eine Bundeslösung zielen wird. Zum Zeitpunkt der zweiten Beratung sollte die Stossrichtung beim Bund bekannt sein. In der Versorgungssicherheit bekennt sich der Kanton durch eine entsprechende gesetzliche Bestimmung klar zur Förderung der ärztlichen Grundversorgung, um damit eine genügende Versorgung durch Hausarztpraxen sicherstellen zu können. Im Bereich der Suizidhilfe soll vorerst die weitere Entwicklung auf Bundesebene abgewartet werden.

Weiteres Vorgehen

Die erste Lesung im Grossen Rat wird voraussichtlich im August/September 2008 stattfinden. Die Verordnungsanpassungen erfolgen schwergewichtig im Jahr 2009. Geplanter Zeitpunkt für das Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes ist der 1. Januar 2010.

  • Departement Gesundheit und Soziales
  • Regierungsrat