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Gestaltungsbereich provisorisch in Aarau :
Regierungsrat bestimmt den Standort für den Direktionsbereich Gestaltung der FH Aargau

Der Regierungsrat hat Aarau als provisorischen Standort des Direktionsbereiches Gestaltung der Fachhochschule Aargau bestimmt. Ausschlaggebend bei den zwei zur Wahl stehenden Standorten Baden und Aarau war der Strategiebeschluss des Regierungsrates für eine Konzentration der Fachhochschulstandorte im Aargau und für eine engere Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz.

Der Regierungsrat hat nach der Auswertung des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens im Dezember letzten Jahres den Entscheid gefällt, für einen provisorischen Standort des Direktionsbereichs Gestaltung die Offerten von Aarau (Swisscom-Gebäude) und von Baden (ABB-Pavillon) näher zu prüfen. Nach der Prüfung der Detailofferten dieser beiden Gemeinden ist nun der Regierungsrat zum Schluss gekommen, dass beide Offerten gleichwertig sind und die gestellten Anforderungen gut erfüllen.

Mittelfristige Strategie gab den Ausschlag

Aufgrund dieser Ausgangslage hat für den Regierungsrat die Vereinbarkeit der Standortwahl mit der angestrebten Fachhochschulstrategie die entscheidende Rolle gespielt: Einerseits liegt für die beabsichtigte engere Zusammenarbeit mit den anderen Fachhochschulen der Nordwestschweiz Aarau zentraler als Baden. Andererseits ist Aarau - neben Brugg und Windisch, deren Offerten jedoch die Anforderungen an den provisorischen Standort nicht zu erfüllen vermochten - für die vom Regierungsrat angestrebte Standortkonzentration im Fachhochschulbereich ein ernsthafter Kandidat.
Aus diesen Gründen ist der Regierungsrat der Ansicht, dass der Standort Aarau insgesamt einen höheren Nutzen aufweist als Baden. Entsprechend hat er das Swisscom-Gebäude am Kreuzplatz in Aarau als provisorischen Standort für den Start des Direktionsbereiches Gestaltung im Herbst dieses Jahres bestimmt.

Beratung im Parlament Ende März

Der Standortentscheid für das Provisorium liegt in der Kompetenz des Regierungsrates. Das Parlament wird Ende März über die Finanzierung des Direktionsbereiches Gestaltung entscheiden, wobei das fakultative Referendum möglich ist. Nach Ablauf der Referendumsfrist kann der Start des Gestaltungsbereiches im Herbst 1999 vorbereitet werden.

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