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Gestaffelte Lohnerhöhung für Kindergartenlehrpersonen

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) stimmt dem regierungsrätlichen Vorschlag zu einer gestaffelten Angleichung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen an jene der Primarlehrpersonen sowie einer Nachzahlung an alle Kindergartenlehrpersonen rückwirkend auf den 1. August 2011 zu.

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport (BKS) hat sich an ihrer Sitzung vom 20. August 2015 mit dem regierungsrätlichen Vorschlag zur Anhebung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen auf das Lohnniveau der Primarlehrpersonen auseinandergesetzt. Die Angleichung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen von Lohnstufe 2 auf Lohnstufe 5 der Primarlehrpersonen ist von der Kommission nicht in Frage gestellt worden, absolvieren die Kindergarten- und die Primarlehrpersonen doch seit dem Studienjahr 2009/2010 denselben Studiengang (Vorschul- und Primarstufe) an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz.

Die Kommissionsmitglieder haben die vom Regierungsrat vorgeschlagene Staffelung der Lohnerhöhung über drei Jahre in Kenntnis der finanziellen Situation des Kantons und der Gemeinden mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen.

Diese gestaffelte Lohnerhöhung führt ab dem 1. Januar 2018 zu einem Mehraufwand bei den Personalkosten von insgesamt 9,4 Millionen Franken pro Jahr (davon 65 Prozent beim Kanton und 35 Prozent bei den Gemeinden). In den Jahren 2016 und 2017 belaufen sich die Mehrkosten auf insgesamt 3,1 Millionen Franken beziehungsweise 6,2 Millionen Franken.

Lohnnachzahlungen an alle Kindergartenlehrpersonen

Die Nachzahlung einer Lohndifferenz, die anhand der aktuellen Lohnstufe 2 der Kindergartenlehrpersonen und einem neu erhobenen marktkonformen Lohn berechnet worden ist, gab zu kontroversen Diskussionen Anlass. Der Vorschlag des Regierungsrats sieht vor, dass alle Kindergartenlehrpersonen, die seit dem 1. August 2011 im Aargau unterrichtet haben, Anrecht auf eine Nachzahlung haben. Es wird mit einem einmaligen Aufwand von 12,5 Millionen Franken für Kanton und Gemeinden gerechnet. Nach ausführlicher Diskussion stimmte die Kommission auch diesem Vorschlag mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.

Regelung der Stellvertretungen im Schulunterricht

Die Finanzkontrolldelegation des Grossen Rats hat im vergangenen Jahr festgestellt, dass die Besoldung von stellvertretenden Lehrpersonen bei nicht planbaren Absenzen ab dem ersten Tag nicht dekretskonform ist. Zur Klärung des Vollzugs schlägt der Regierungsrat eine Überarbeitung von § 32 "Stellvertretungen" des Dekrets vor, in welchem klar festgehalten wird, dass bei nicht planbaren Absenzen erst am dem zweiten Tag eine besoldete Stellvertretung eingesetzt werden darf. Am ersten Tag muss eine schulinterne Lösung gefunden werden, das heisst Lehrpersonen können verpflichtet werden, für einen Tag eine weitere Abteilung zu übernehmen oder zusätzliche Lektionen zu erteilen.

Die Kommission für Bildung, Kultur und Sport hat sich ausführlich mit dem überarbeiteten Paragraphen auseinandergesetzt und dem Vorschlag des Regierungsrats zugestimmt.

Anpassung infolge Verwaltungsgerichtsentscheid

Die Lohnanpassung ist durch eine Lohnklage von Kindergartenlehrpersonen und dem entsprechenden Verwaltungsgerichtsurteil ausgelöst worden. Im Urteil des Verwaltungsgerichts vom 29. Januar 2014, wurde festgestellt, dass die Löhne der Kindergartenlehrpersonen von diskriminierenden Elementen geprägt sind.

Die Vorlage wird voraussichtlich im September 2015 im Grossen Rat diskutiert.

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