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Gesamtsanierung der Justizvollzugsanstalt Lenzburg :
Erfüllung baulicher Vorgaben und energetische Optimierung

Der Regierungsrat hat der Gesamtsanierung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg zugestimmt und die entsprechende Baukreditvorlage mit Bruttoinvestitionskosten in der Höhe von 40,8 Millionen Franken zu Handen des Grossen Rats verabschiedet.

Mit dem vom Grossen Rat im Jahr 1997 beschlossenen und im Jahr 2000 aktualisierten Gefängniskonzept wurde der Grundsatzentscheid getroffen, die Justizvollzugsanstalt (JVA) Lenzburg weiterhin für den geschlossenen Strafvollzug zu nutzen. Dabei wurde auch festgelegt, dass die bestehende Anstalt zu sanieren und zu erweitern ist. Damit erfüllt der Kanton Aargau die Mindestanforderungen des Bundes an die baulichen Vorgaben einer geschlossenen Anstalt. Der Bund verlangt namentlich die Schaffung von zusätzlichen Wohnflächen als Kompensation, da die Zellen in der JVA Lenzburg mit einer Grösse von 7,86 Quadratmetern deutlich unter der vom Bund geforderten Zellengrösse von 12 Quadratmetern liegen.

Neubau Produktionsgebäude und Sanierung Hauptgebäude

Die in den Flügeln des Hauptgebäudes der JVA untergebrachten Gewerbebetriebe werden mit Ausnahme der hauswirtschaftlichen Betriebe in ein neues Produktionsgebäude ausgelagert. Damit wird den Leitsätzen des Gefängniskonzepts entsprechend eine konsequente Trennung von Wohn- und Arbeitsbereich vorgenommen und gleichzeitig ein Sicherheitsrisiko eliminiert. Durch diese Auslagerung der Gewerbebetriebe können zusätzlich zehn dringend benötigte Haftplätze sowie die vom Bund geforderten zusätzlichen Freizeitflächen in den jeweiligen Kopfbauten der einzelnen Flügel geschaffen werden. Schliesslich soll eine auf das Notwendige reduzierte Sanierung der Zellen vorgenommen werden. Die Zellengrösse wird dabei nicht verändert.

Sanierung der Infrastruktur

Die Anlagen für die Wärmeerzeugung und die Elektroerschliessung sind sanierungsbedürftig. Sie vermögen die zusätzlichen Kapazitäten aufgrund des neuen Produktionsgebäudes und der Nutzungsanpassungen im Rahmen der Gesamtsanierung des Hauptgebäudes nicht abzudecken. Zur Sicherstellung einer zuverlässigen und umweltgerechten Versorgung ist der Einbau einer Holzschnitzelheizung mit Erdgasunterstützung vorgesehen.

Der Kanton trägt 50 Prozent der Kosten

Die Bruttoinvestitionskosten des geplanten Produktionsgebäudes betragen 12,3 Millionen Franken. Diejenigen der Sanierung des Fünfsterns belaufen sich auf 25,9 Millionen Franken und diejenigen der Sanierung der Infrastruktur auf 2,6 Millionen Franken. Ingesamt betragen die Bruttoinvestitionskosten 40,8 Millionen Franken. Der Bund wird sich in Form von Subventionszahlungen voraussichtlich im Umfang von 35 Prozent und das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz im Umfang von 15 Prozent an den Bruttoinvestitionskosten beteiligen. Das Vorhaben soll bis Ende 2014 realisiert werden.

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