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Gesamtarbeitsvertrag für Kantonsspitäler :
Rund 4500 Mitarbeitende betroffen

Die Anstellungsbedingungen der Mitarbeitenden der Kantonsspital Aarau AG, der Kantonsspital Baden AG und der Psychiatrischen Dienste Aargau AG sollen neu mit einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt werden.

Mit dem seit 1.1.2004 in Kraft stehenden Spitalgesetz des Kantons Aargau wurden die drei öffentlichen kantonalen Spitäler in privatrechtliche Aktiengesellschaften umgewandelt. Damit sind die Mitarbeitenden nicht mehr vom Staat angestellt, ihre Arbeitsverträge richten sich neu nach Obligationenrecht und Arbeitsgesetz, wobei in der Übergangsphase von zwei Jahren das kantonale Personalrecht im Sinne einer Besitzstandwahrung anwendbar ist. Mit diesem Übergang soll für die betroffenen rund 4500 Mitarbeitenden ein sozialpartnerschaftliches Arbeitsverhältnis entstehen. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er die neuen Spitalaktiengesellschaften verpflichtet hat, Gesamtarbeitsverträge mit den Personalverbänden auszuarbeiten.

1 GAV für 3 Spitäler

Die Verwaltungsräte der Spitäler haben beschlossen, diese Aufgabe gemeinsam anzugehen. Es soll nach Möglichkeit nur einen GAV für die drei Spital AGs geben. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite erarbeiten in den nächsten zwei Jahren gemeinsam den Vertragsinhalt. Mit offener Kommunikation und guter Projektorganisation sollen Konflikte schon früh erkannt und gelöst werden. Ab nächstem Monat werden paritätisch zusammengesetzte Projektgruppen den GAV-Inhalt entwickeln.

"Die Arbeit am GAV ist auf gutem Weg!" So urteilten die VR-Präsidenten der drei Spitalaktiengesellschaften bei der Präsentation der Zwischenergebnisse. Schreiten die Bemühungen wie geplant fort, liegen die Vorschläge für das Vertragswerk gegen Ende 2004 vor. Danach beginnt die eigentliche Verhandlungsphase, in der strittige Punkte des Gesamtarbeitsvertrages bereinigt und der GAV definitiv ausgehandelt werden muss.

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