Gerichtsverhandlung im Fall "Nordportal"
Am 22. Januar 2013 wird am Bezirksgericht Baden die von der Staatsanwaltschaft Baden am 12. Oktober 2012 erhobene Anklage im Zusammenhang mit der Vergewaltigung und Nötigung einer jungen Frau bei der "Eventhalle Nordportal" zur Verhandlung kommen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem heute 20-jährigen Beschuldigten Vergewaltigung und Nötigung vor. Sie beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 3 ½ Jahren und den Widerruf des bedingten Strafvollzugs betreffend das Urteil der Staatsanwaltschaft Baden vom 3. November 2011 (Geldstrafe 60 Tagessätze zu Fr. 30.00).
Verhandlung vor Bezirksgericht Baden
Die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden findet am 22. Januar 2013 um 08.30 Uhr statt und dauert voraussichtlich den ganzen Tag. Die Medienschaffenden, die an der Verhandlung teilnehmen wollen, sind gebeten, sich bei der angegebenen Kontaktperson anzumelden. Bild- und Tonaufnahmen im Gerichtsgebäude und bei dessen Zugängen sind untersagt (§ 14 GOG resp. § 8 Abs. 3 nGOG). Die Medienschaffenden werden ersucht, die Privatsphäre der am Prozess Beteiligten und des Opfers zu respektieren.
Medienschaffende erhalten vor der Verhandlung eine Kopie der Anklageschrift. Weitere Informationen im Vorfeld der Verhandlung werden seitens des Gerichts nicht erteilt.