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Gemeinsame Grossrats- und Regierungsratswahlen :
Vorverfahren gestartet: Anmeldefristen sind bekannt

Bis spätestens 30. Juli respektive 24. August 2012 müssen die Parteien und Gruppierungen ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die erstmals gemeinsam durchgeführten Grossrats- und Regierungsratswahlen vom 21. Oktober 2012 melden. Das Vorverfahren ist mit der Publikation im Amtsblatt vom 5. April 2012 eröffnet worden.

Die Gesamterneuerungswahl des Grossen Rats und des Regierungsrats für die Amtsdauer vom 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2016 wird am 21. Oktober 2012 erstmals gemeinsam durchgeführt. Infolge der Zusammenlegung der Amts- und Rechnungsjahre auf den 1. Januar verkürzt sich die Amtsdauer um drei Monate.

Das Vorverfahren ist mit der Publikation im Amtsblatt vom 5. April 2012 eröffnet worden. Weitere Informationen finden sich unter Wahlen.

Gesamterneuerungswahl Grosser Rat

Anmeldungen für Grossrats-Kandidaturen sind bis spätestens Montag, 30. Juli 2012, 12.00 Uhr, bei der Staatskanzlei einzureichen. Dort sind auch die erforderlichen Formulare erhältlich. Das Datum des Poststempels des Einreichungstags genügt nicht für die Wahrung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Ein Leitfaden der Staatskanzlei enthält die wichtigsten Informationen zum Wahlverfahren.

In den Grossen Rat wählbar sind alle Stimmberechtigten des Kantons (§ 69 Abs. 1 KV). Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Grossen Rats und des Regierungsrats oder des Obergerichts sein.

Der Grosse Rat hat an seiner Sitzung vom 8. November 2011 die Zuteilung der Mandate auf die Bezirke genehmigt. Der Grosse Rat besteht aus 140 Mitgliedern. Wahlkreise sind die 11 Bezirke. Bezirksweise ist die folgende Anzahl Mandate zu besetzen:

  • Aarau: 16
  • Baden: 30
  • Bremgarten: 16
  • Brugg: 11
  • Kulm: 9
  • Laufenburg: 7
  • Lenzburg: 12
  • Muri: 7
  • Rheinfelden: 10
  • Zofingen: 15
  • Zurzach: 7

Gesamterneuerungswahl Regierungsrat

Anmeldungen für Regierungsrats-Kandidaturen sind bis spätestens Freitag, 24. August 2012, 12.00 Uhr bei der Staatskanzlei einzureichen. Das Datum des Poststempels des Einreichungstags genügt nicht für die Wahrung der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge. Die erforderlichen Anmeldeformulare können bei der Staatskanzlei bezogen werden.

  • Staatskanzlei