Gemeindewahlen im Herbst 2001
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Neuerungen im Wahlsystem
Bei den bevorstehenden Kommunalwahlen werden Gemeinderat, Ammann und Vizeammann auf einem Wahlzettel ermittelt. Zudem gelten neue Regeln für die Berechnung des absoluten Mehrs.
In den meisten Gemeinden werden Gemeinderat, Ammann und Vizeammann in einem einzigen Wahlgang und mit nur einem Wahlzettel ermittelt. Um alle Stimmen korrekt abzugeben, ist darauf zu achten, dass der bevorzugte Gemeindeammann- bzw. Vizeammannkandidat auf dem Wahlzettel auch eine Stimme als Gemeinderat erhält. Werden die Namen nur für das Gemeindeammann- und Vizeammannamt aufgeführt, sind diese Stimmen ungültig.
Erstmals bei den Gesamterneuerungswahlen in den Gemeinden wird auch das absolute Mehr auf eine neue Art berechnet. Nicht mehr die Zahl der gültigen Wahlzettel ist für das absolute Mehr massgebend, sondern die Anzahl der gültigen Kandidatennamen. Auf dem Wahlzettel trägt nur eine ausgefüllte Zeile mit dem Namen vorgeschlagener oder anderer wählbarer Kandidatinnen oder Kandidaten zur Erhöhung des absoluten Mehrs bei. Leere Zeilen bleiben hingegen ohne Wirkung.
Für eine gültige briefliche Stimmabgabe sind stets die amtlichen Umschläge zu verwenden. Die ausgefüllten Stimm- und Wahlzettel sind in das spezielle Stimmzettelkuvert zu legen, das schon äusserlich nicht für den Postversand geeignet ist. Das verschlossene Stimmzettelkuvert ist anschliessend im Zustellkuvert per Post oder direkt der Gemeinde zuzustellen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Stimmrechtsausweis unterschrieben ist.
Neuerungen im Wahlsystem sind in der Regel gewöhnungsbedürftig. Wenn diese Hinweise berücksichtigt werden, dürfte einem erfolgreichen Ausgang der Kommunalwahlen jedoch nichts im Wege stehen.