Gemeindereform bewegt die Gemeinden
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1. Paket GeRAG geht an den Grossen Rat
Zur Anhörungsvorlage über die Massnahmen des 1. Pakets sind 195 Stellungnahmen eingegangen, 158 davon von Gemeinden. 35 % der Gemeinden unterstützen das 1. Paket gesamthaft, 63 % vorwiegend kleinere und mittlere Gemeinden lehnen es ab. Von den Parteien ist die SVP nicht einverstanden, eher ablehnend äusserte sich auch die CVP. Die übrigen kantonalen Parteien stimmen der Vorlage, mit einzelnen Vorbehalten, zu. Aufgrund der Anhörungsergebnisse wurden einige Anpassungen vorgenommen. Die Stossrichtung der Massnahmen bleibt aber unverändert.
Das Ziel der Gemeindereform besteht darin, die Gemeinden bei der Optimierung der Aufgabenerfüllung zu unterstützen, Zusammenschlusshindernisse abzubauen und Anreize für die Gemeindeentwicklung zu schaffen. Nach wie vor gibt es keine Zielvorgabe für eine bestimmte Anzahl von Gemeinden. Im Zentrum steht die Funktionalität der Gemeinden.
Schrittweise Abschaffung des Grundbedarfs
Wollen sich Gemeinden, die Finanzausgleichsbeiträge beziehen, zusammenschliessen, wirkt die Anrechnung eines Grundbedarfs im Finanz- und Lastenausgleich wie eine "Heiratsstrafe". Dieses Zusammenschlusshindernis soll beseitigt werden, was sich auf die kleinen Gemeinden negativ auswirken kann. Aufgrund der kritischen Vernehmlassungen insbesondere der kleinen Gemeinden erfolgt die Abschaffung des Grundbedarfs nicht schon per 2014, sondern gestaffelt bis 2018. Zudem wurden die flankierenden Massnahmen optimiert, um die Auswirkungen auf die kleinen Gemeinden zu mildern.
Pro-Kopf-Pauschale für Zusammenschlüsse
Die Anhörungsvorlage sah einen Förderbeitrag für Zusammenschlüsse mit Zentrumsgemeinden vor. 66 % der Gemeinden und auch die Mehrheit der Parteien lehnten dieses Instrument ab. Neu sollen alle zusammengeschlossenen Gemeinden einen Pauschalbeitrag erhalten, der auch das bisher geltende Instrument der Verschuldungssenkung ablöst. Er richtet sich nach der Einwohnerzahl und wird mit dem Faktor 1.5 multipliziert, wenn eine Gemeinde in einer strukturschwachen Region liegt.
Anordnung von Zusammenschlüssen
Das geltende Aufsichtsrecht kennt keine Regelung für den Fall, dass eine Gemeinde zum Beispiel ihre Behörden dauerhaft nicht besetzen kann. Der Regierungsrat geht davon aus, dass es höchst selten zu einer Situation kommt, in der eine Gemeinde dauerhaft nicht mehr funktionsfähig ist. Trotzdem soll besonders im Interesse der betroffenen Gemeinden und ihrer Bevölkerung eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, damit der Grosse Rat einen Zusammenschluss anordnen kann. Aufgrund der Anhörungsergebnisse wird die Rechtsgrundlage ergänzt, damit der Grosse Rat Beiträge bewilligen kann, um finanzielle Nachteile auszugleichen. Dies dient vor allem den Gemeinden, die eine dauerhaft funktionsunfähige Gemeinde übernehmen müssen.
Beteiligung der Gemeinden
Wie im 2005 gestarteten Vorprojekt werden die Gemeinden auch bei den Arbeiten des Hauptprojekts intensiv einbezogen. Ziel ist es, die Massnahmen des 1. Pakets auf Anfang 2010 in Kraft zu setzen.