Gegen Zwangsrotation
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Regierungsrat eröffnet Anhörungsverfahren
Der Regierungsrat des Kantons Aargau ist gegen gesetzlich verordnete Departementswechsel nach 12 Jahren. Trotzdem hat er - in Erfüllung eines Auftrages aus dem Grossen Rat - ein Anhörungsverfahren zu diesem Begehren eröffnet.
Sollen die Vorsteherinnen und Vorsteher der 5 Regierungs-Departemente im Kanton Aargau per Gesetz gezwungen werden, spätestens nach 12 Jahren ihr Departement zu wechseln? Bis 31. Oktober 1999 haben Parteien, Verbände und Einzelpersonen Zeit, diese Frage zuhanden des Regierungsrates zu beantworten. Die Anhörungs-Unterlagen werden ihnen in diesen Tagen zugestellt.
1990 hatte der aargauische Grosse Rat eine Motion von Hans-Ulrich Fischer (FDP, Meisterschwanden) überwiesen, welche vom Regierungsrat eine entsprechende Gesetzes-Revision verlangte. Das damit ausgelöste Gesetzgebungs-Verfahren enthält obligatorisch die formelle Anhörung der politischen Partner.
Im Prinzip ja
Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich eine Begrenzung der Amtszeit von Departementsvorstehenden auf etwa 12 Jahre. Er möchte aber im Einzelfall im Interesse einer optimalen Führung aller Departemente flexibel bleiben und die Frage nicht gesetzlich regeln. Er will dem Grossen Rat daher beantragen, auf die Gesetzesänderung nicht einzutreten.
Der Textentwurf im Wortlaut
Formal geht es um eine Ergänzung des Organisationsgesetzes mit folgendem Wortlaut: "Bei der Verteilung der Departemente ist eine genügende Rotation zu ermöglichen. Die Zuteilung eines Departementes an den Departementsvorsteher oder die Departementsvorsteherin ist in der Regel auf 12 Jahre begrenzt. Der Regierungsrat kann bei überwiegenden Interessen Ausnahmen vorsehen; er teilt diese dem Grossen Rat samt Begründung mit."
1996: umstritten
Die Frage ist nicht neu: Im Rahmen eines früheren Vernehmlassungsverfahrens zu einem anderen Gesetzesentwurf (Anpassung der Führungsstrukturen) war sie 1996 von den Parteien höchst kontrovers beantwortet worden. Der Regierungsrat hatte daraufhin auf eine Regelung verzichtet.
Gutachten: Rotation motiviert
Der Regierungsrat stützt seine grundsätzlich positive Haltung auf ein Gutachten des Zürcher Politologie-Professors Ulrich Klöti. Darin wird aufgezeigt, dass eine Amtszeitbegrenzung für Departementsvorstehende unter dem Strich leichte Vorteile bringt. Hauptargument: Rotation motiviert, neue Besen kehren besser.
Eine gesetzliche Regelung drängt sich trotzdem nicht auf. Die Erfahrung zeigt nämlich, dass auch die kantonalen Regierungsmitglieder selten länger als 12 Jahre im Amt bleiben. Zudem wäre ein fix vorgeschriebener Personalwechsel an der Departementsspitze unter den Gesichtspunkten der Einarbeitung und Effizienz wenig sinnvoll. Aus dem gleichen Grund hat der Grosse Rat des Kantons Zürich vor kurzem eine Wiedereinführung der zwischen 1849 und 1916 geltenden Amtszeitbegrenzung für Departementsvorsteher abgelehnt.