Gefahrenkarten bis Ende 2007 erstellt
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Regierung beantwortet parlamentarische Anfragen zum Thema Hochwasserschutz
Die Gefahrenkarten Hochwasser und die zugehörigen Massnahmenplanungen sind zentrale Elemente des Hochwassermanage-ments im Kanton Aargau. Darum werden die entsprechenden Arbeiten im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) mit Hochdruck vorangetrieben.
Die schweren Unwetter vom August und die daraus resultierenden Schäden in Millionenhöhe in verschiedenen Teilen der Schweiz haben die Notwendigkeit eines effizienten Hochwasserschut-zes deutlich aufgezeigt. Dies erklärt der Regierungsrat bei der Beantwortung verschiedener parlamentarischer Vorstösse im Zusammenhang mit den kürzlichen Naturereignissen. Die Hochwasser hätten gezeigt, dass im Aargau die möglichen Gefahrengebiete bekannt sind, die erforderlichen Abklärungen sowie die daraus resultierenden Massnahmen aber noch konsequenter erfolgen müssten.
Die Arbeiten an den Gefahrenkarten Hochwasser und den Massnahmenplanungen im Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) laufen daher auf Hochtouren. Einem entsprechenden Kredit über CHF 3,2 Millionen hatte der Grosse Rat am 14. Dezember 2004 zugestimmt.
Antrag auf Kreditergänzung
Erarbeitet werden zurzeit die Gefahrenkarte Hochwasser für 9 Gemeinden im Surbtal und deren 22 im Suhrental. Die Arbeiten im Wiggertal in den Gemeinden Brittnau, Strengelbach und Zofingen haben in diesen Tagen begonnen. Für das Untere Bünztal mit 18 beteiligten Gemeinden läuft zurzeit die Submission. Im nächsten Jahr werden die Arbeiten im Einzugsgebiet der Sissle, im Limmattal und im Seetal/Aabach gestartet.
Noch keine Gefahrenkarten sind für die Gebiete entlang der konzessionierten Flüsse geplant. Gesucht wird hier die Zusammenarbeit mit den Kraftwerken, die im Rahmen der Stauanlagenverordnung besondere Gefahren im Störfall ermitteln müssen. Sobald der zusätzliche Zeitaufwand für die Erstellung der entsprechenden Kartenwerke bekannt ist, wird eine Kreditergänzung beantragt.
Die Gefahrenkarten Hochwasser und die zugehörigen Massnahmenplanungen für die besonders gefährdeten Gebiete werden bis Ende 2007 vorliegen. Der Regierungsrat hat dem Grossen Rat zudem am 21. September 2005 eine Vorlage zur Richtplananpassung unterbreitet, mit welcher die rechtlichen Grundlagen für Kanton und Gemeinden geschaffen werden, um die Gefahrenkarten und die Massnahmenplanungen in den Fach- und Nutzungsplanungen umzusetzen.